Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 12. Sitzung / Seite 136

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Präsident Dr. Heinz Fischer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Riener. – Bitte.

18.17


Abgeordnete Barbara Riener (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Werter Herr Minister! Mei­ne Damen und Herren im Hohen Haus! In meiner Unterlage steht am Beginn dreimal die Eins: die erste Eins, weil ich zum ersten Mal hier stehe und rede, die zweite Eins für dieses erste Bundesgesetz zur Mediation – ich freue mich, dass es zu diesem gekommen ist – und die dritte Eins für folgenden Umstand: Ich weiß nicht, ob es unter den Abgeordneten ausgebildete Me­diatorInnen gibt, also ob ich die erste Mediatorin hier wäre, Tatsache ist: Ich habe vor einem Mo­nat meine Ausbildung zur Mediatorin abgeschlossen. (Beifall bei der ÖVP und den Frei­heitli­chen.)

Von den Grundberufen her bin ich Diplomsozialarbeiterin und Psychotherapeutin in Richtung systemischer Familientherapie. Ich habe zwölf Jahre in einer Bezirkshauptmannschaft gear­bei­tet und habe dort im Bereich Sorgerechtsbezug, Sorgerechtsregelung sowie im Bereich Be­suchsrechtsregelung sehr oft Stellungnahmen für das Familiengericht machen müssen.

Über eine Fortbildung bin ich zum Thema „Mediation“ gekommen und habe dabei festgestellt, dass diese Regelung eine gute ist. Meine Erfahrung war: Auch wenn Eltern bezüglich Stel­lungnahmen, die ich machen musste, nicht freiwillig zu mir kamen, sondern ich sie vorladen musste, haben beide Elternteile an der Lösung mitgewirkt. Ich hatte ab diesem Zeitpunkt nur einvernehmliche Besuchsrechtsregelungen, die mit Niederschrift verankert wurden. Ich merkte auch in meiner Arbeit, dass diese Regelungen viel tragfähiger waren, weil sie inhaltlich letzt­endlich von den Betroffenen selbst stammten.

Auch im Bereich der Wirtschaftsmediation ist diese Methode sehr wichtig. Letztendlich geht es darum, die Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter trotz des persönlichen Leidens in einem Konflikt zu unterstützen und die Produktivität des Unternehmens zu heben. Das sichert auch den Wirt­schafts­standort Österreich, was der ÖVP unter Bundeskanzler Schüssel immer ein großes Anliegen war und auch ist.

Dieses Gesetz bietet Sicherheit in mehrerer Hinsicht. Es bietet vor allem für die Betroffenen Sicherheit dahin gehend, dass sie keine Fristen versäumen, wenn sie sich die Zeit nehmen, mit­einander zu reden. Es bietet darüber hinaus Sicherheit im Hinblick darauf, dass sie kompetent ausgebildete Mediatoren vor sich haben. Letztendlich ist es auch so, dass durch diese Methode der ganze Stil im Umgang miteinander positiv verändert wird, was vor allem uns als ÖVP mit christlich-sozialen Grundwerten sehr wichtig ist.

Bei Konflikten, die nicht gelöst werden, gibt es nur Verlierer. Konflikte, bei denen es Gewinner und Verlierer gibt, bedeuten, dass es oft Rache gibt. Letztendlich kann bei einer Mediation jeder das Gesicht wahren, und diesen Stil der Mediation wünsche ich uns allen für die nächsten Wochen in diesem Haus als besondere Herausforderung. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheit­li­chen.)

18.20


Präsident Dr. Heinz Fischer: Die vierte Eins ist offenbar ein „Sehr gut“ der Fraktionen. (Neu­erlicher Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 47 der Beilagen, Ausschuss­bericht.

Hiezu haben die Abgeordneten Stadlbauer und KollegInnen einen Abänderungsantrag einge­bracht.

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite