Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 12. Sitzung / Seite 137

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Ich werde zunächst über die vom Abänderungsantrag betroffenen Teile und dann über die restli­chen, noch nicht abgestimmten Teile der Vorlage abstimmen lassen.

Frau Abgeordnete Stadlbauer hat einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf Artikel I § 16 und 22 Abs. 1 bezieht.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Abänderungsantrag der Kollegin Stadlbauer bei­treten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Dieser Antrag ist daher in zweiter Lesung nicht angenommen.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die entsprechenden Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes, und ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die dafür ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist in zweiter Lesung einstimmig ange­nommen.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile der Vor­lage samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes, und auch da bitte ich im Falle der Zustimmung um ein diesbezügliches Zeichen. – Auch diese Teile der Vorlage sind in zweiter Lesung einstimmig angenommen.

Wir kommen daher sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustim­mung erteilen, um ein Zeichen. – Ich stelle fest, die Vorlage wurde in dritter Lesung einstimmig ange­nommen.

Damit haben wir diesen Teil der Tagesordnung erledigt.

6. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (26 der Beilagen): Bundes­gesetz, mit dem das Jugendgerichtsgesetz 1988 und das Gerichtsorganisationsgesetz geändert werden (48 der Beilagen)


Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir kommen zum 6. Punkt der Tagesordnung.

Erster Redner hiezu ist Herr Abgeordneter Dr. Jarolim. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 8 Minuten. – Bitte.

18.23


Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Da­men und Herren! Die Zerschlagung des Jugendgerichtshofes – und das ist es letztlich, was mit dieser Gesetzesnovelle eigentlich erreicht werden soll – ist wohl eines der schwärzesten Ereig­nisse der österreichischen Strafrechtsentwicklung.

Da wir beim vorigen Tagesordnungspunkt von einer Pionierleistung gesprochen haben, muss ich sagen, dass diese Zerschlagung eine Pionierleistung der Unverantwortlichkeit ist, ein Ex­zess von Anfeindungen gegen jegliche Wissenschaftlichkeit und vor allem ein extremer Zynis­mus. Dieser erinnert mich eigentlich nur noch an die Vorgangsweise des Innenministers Stras­ser, der hier allen Ernstes Österreich zu verkaufen versucht, dass er für die Sicherheit des Lan­des etwas tut. – Kollege Mainoni, Sie wissen, was ich meine.

In Wahrheit sperrt er ein Kommissariat nach dem anderen zu. Die besten Leute wie zum Beispiel General Schnabl schickt er in Pension und setzt als deren Nachfolger sogar von der Kommission als unfähig bezeichnete Personen ein. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

Herr Bundesminister! Ich weiß auch nicht, woher Sie diese Idee hatten, wer die Idee geboren hat, den Jugendgerichtshof zu zerschlagen. Ich konnte es keinem einzigen Programm einer po­litischen Partei entnehmen. Es hat nie jemanden gegeben, der gesagt hat, es gebe einen Feh-


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