13. Punkt
Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 57/A (E) der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Nahrungsergänzungsmittel, die als Arzneimittel zu qualifizieren sind“ (1143 d.B.)
14. Punkt
Bericht des Gesundheitsausschusses über
den Antrag 368/A (E) der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen
und Kollegen betreffend „Weitere Maßnahmen zur Bekämpfung von Doping im
Freizeit- und Leistungssport durch das Gesundheitsministerium“ (1144 d.B.)
Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen nunmehr zu den Punkten 10 bis 14 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Die Debatte wird durch Frau Abgeordnete Csörgits eröffnet, die sich 4 Minuten Wunschredezeit erbeten hat. – Bitte, Sie sind am Wort.
14.40
Abgeordnete Renate Csörgits (SPÖ): Frau Bundesministerin! Ich darf gleich zu Beginn feststellen, dass meine Fraktion dem Tagesordnungspunkt 10 zustimmen wird. Diese Vorlage beinhaltet die Umsetzung von Richtlinien des Europäischen Parlamentes und des Europäischen Rates im Zusammenhang mit der Schaffung eines Gemeinschaftskodexes und ist unserer Meinung nach eine wichtige gesetzliche Veränderung.
Dem Tagesordnungspunkt 11 werden wir ebenfalls unsere Zustimmung geben, wobei ich hiezu kritisch anmerken möchte, dass dieser Veränderungsvorschlag wieder einmal relativ kurzfristig eingebracht worden ist – und das nur im Gesundheitsausschuss, obwohl für diese Materie sicherlich auch andere Ausschüsse zuständig gewesen wären. Ich würde wirklich bitten, das nicht zur Gewohnheit werden zu lassen, denn ich meine, es ist wichtig, dass sich auch andere Ausschüsse mit dieser Materie befassen. Wir werden dieser Vorlage aber trotzdem die Zustimmung geben.
Zum Tagesordnungspunkt 12, Arzneimittelgesetz, Rezeptpflichtgesetz: In diesem Gesetz gibt es zwar eine Vielzahl an guten Bestimmungen, wie zum Beispiel – und auch da geht es um eine von der EU vorgegebene Verschärfung – im Zusammenhang mit dem Arzneisicherheitsgesetz oder aber auch der Verpflichtung im Zusammenhang mit einer besseren Transparenz dann, wenn es um behördliches Handeln geht. Das ist ganz besonders wichtig; Stichwort: Kontrolle im Zusammenhang mit der Lebensmittelaufsicht.
Das sind wichtige und gute Bestimmungen, aber trotzdem gibt es in diesem Gesetz eine Vielzahl an Unschärfen und Defiziten insbesondere in jenen Passagen, wo es um Bestimmungen zugunsten der Verbraucher und Verbraucherinnen geht.
Ein ganz besonders kritischer Punkt – und daher werden wir dieser Gesetzesvorlage nicht die Zustimmung geben – ist die Problematik und die Diskussion um die Naturalrabatte. Ich möchte kurz in Erinnerung rufen, was sich in diesem Zusammenhang in der letzten Zeit abgespielt hat.
Es hat eine Anfragebeantwortung von Ihnen, Frau Bundesministerin, vom 3. Juli dieses Jahres gegeben, in der Sie diesem Problem noch nicht so große Bedeutung beigemessen haben. Sie haben gesagt, die Gewährung von Naturalrabatten in diesem