Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 125. Sitzung / Seite 133

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verlangen, wenn man etwas nicht mitbeschließen möchte. Die einzige Möglichkeit ist also sicherlich nicht die, hier alles in Bausch und Bogen abzulehnen – noch dazu, wenn manche Dinge gar nicht anders geregelt werden können.

Die Tagesordnungspunkte 10 und 11 betreffen im Wesentlichen Anpassungen an vor­gegebenes EU-Recht. So handelt es sich beispielsweise um die Erstellung eines Medikamentenkodexes, der EU-weit so festgelegt ist. Und a priori ist es doch auch nicht unvernünftig, Kompetenzen, die aufgesplittert sind – so zum Beispiel einen Erlass hinsichtlich Durchführungsbestimmungen bezüglich des Patentgesetzes und so weiter –, in einer Hand zu vereinen. Bis jetzt war das zwischen dem BMVIT und dem Patentamt aufgeteilt, und das soll nun – und das würde ich nicht von vornherein als übel ansehen – dem Präsidenten des Patentamtes zugeordnet sein.

Beim Tagesordnungspunkt 12 geht es um zwei Bestimmungen, die sozusagen heraus­stechen und Aufmerksamkeit erregen. Das eine, in aktuellem Zusammenhang: Pandemie, Vogelgrippe. Man hört ja täglich davon. Dabei geht es also um die Möglichkeit, im Falle einer Krise vom üblichen Arzneimittelvertriebsweg abzugehen, sodass eine Versorgung mit Medikamenten jedenfalls schnell und umfassend sicher­gestellt ist.

Besonderes politisches Interesse hat die Regelung bezüglich Naturalrabatte verdient, denn ich finde – da stehe ich keinesfalls im Einklang mit den Ausführungen meines Vorredners –, dass Frau Bundesministerin Rauch-Kallat da sehr rasch und mutig reagiert hat. Zweifelsohne ist es so, dass es nicht günstig ist, wenn der Verdacht im Raum steht, dass sich die Verschreibepraxis einzelner Ärztinnen und Ärzte nach anderen Gesichtspunkten außer ausschließlich medizinisch indizierten richtet. Und das war nun einmal wirklich nicht von der Hand zu weisen.

Jeder weiß aber auch, dass dieser Verdacht von der Ärztekammer sehr leicht hätte als üble Unterstellung betrachtet werden können, sodass jemand, der/die das dann angeht, eine ausgesprochen starke Front gegen sich hat. Frau Bundesministerin Rauch-Kallat hat dieses Thema mutig angegriffen und das politisch Mögliche gemacht – es muss das doch realistisch sein –, und sie hat Naturrabatte mit einem Verbot belegt. In diesem Fall darf ich Ihnen herzlich dafür danken! (Beifall bei den Freiheitlichen sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.57


Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort hat sich nun Frau Bundesministerin Rauch-Kallat gemeldet. Ich erteile es Ihnen, werde Sie aber – zur Behandlung des Dringlichen Antrages – in 3 Minuten unterbrechen. – Bitte.

 


14.57.19

Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat: Herr Präsident! Hohes Haus! Der vorliegende Gesetzentwurf dient im Wesentlichen der Umsetzung der Revision der europäischen pharmazeutischen Gesetzgebung. Die genannte Regie­rungsvorlage enthält einerseits die Verlängerung der Zulassung, eine Regelung, dass eine Genehmigung für das In-Verkehr-Bringen nach einer einmaligen Verlängerung nach fünf Jahren grundsätzlich unbefristet besteht. Begleitend zur unbefristeten Markt­zulassung nach einem einmaligen Re-newal nach fünf Jahren wurden die Regelungen über die Pharmakovigilanz sowie die Marktüberwachung verstärkt.

Einerseits wurden die Zeiträume, innerhalb derer im Rahmen der Pharmakovigilanz Daten vorzulegen sind, grundsätzlich verkürzt. Weiters sollen im Bereich der Pharma­kovigilanz die Möglichkeiten der neuen Informationstechnologien für eine Verbes­se­rung des Austausches zwischen den Mitgliedstaaten genützt werden.

 


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