Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 125. Sitzung / Seite 134

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Die Regelungen über Kennzeichnung, Fach- und Gebrauchsinformation wurden har­mo­nisiert. Im Zusammenhang mit der Kennzeichnung wurde auch die Verpflichtung auferlegt, den Namen der Arzneimittelspezialität und die Stärke mittels Braille-Schrift auf der Handelspackung anzubringen, was besonders für blinde Menschen von Bedeu­tung ist.

Im Zusammenhang mit so genannten pflanzlichen Arzneimitteln wurde ein vereinfach­tes Registrierungsverfahren eingeführt.

Diese Novelle wurde weiters zum Anlass genommen, das Kapitel über die Werbe­beschränkungen richtlinienkonform zu überarbeiten. In diesem Zusammenhang wurde auch ein Verbot des Annehmens von Naturalrabatten hinsichtlich von Arzneispeziali­täten, die im Erstattungskodex angeführt sind, durch zur Verschreibung oder Abgabe berechtigte Personen aufgenommen.

Weiters enthält dieses Kapitel eine Verordnungsermächtigung, um nähere Regelungen hinsichtlich des Umfanges von Zuwendungen im Rahmen der Verkaufsförderung an zur Verschreibung oder zur Abgabe Berechtigte hinsichtlich des Repräsentations­aufwandes im Zusammenhang mit Verkaufsförderungsveranstaltungen sowie im Zusam­menhang mit wissenschaftlichen Kongressen treffen zu können.

Im Hinblick auf die Problematik der Abgrenzung verschiedener Produktgruppen von Arzneimitteln – zu denken ist da zum Beispiel an Medizinprodukte, an Biozide, Kosmetika und in erster Linie an Nahrungsergänzungsmittel – wird in Umsetzung von Artikel 2 der genannten Richtlinie eine Normenhierarchie eingeführt, mit der eindeutig festgelegt wird, dass für Produkte, welche die Definition Arzneimittel erfüllen, ausschließlich die arzneimittelrechtlichen Regelungen gelten, auch wenn das Produkt noch die Definition anderer Produkte erfüllen sollte.

Schließlich wurde insbesondere auf Grund aktueller Entwicklungen die Möglichkeit eingeführt, für besondere Krisensituationen durch Verordnung Abweichungen von bestimmten Regelungen des Arzneimittelgesetzes zu treffen, sofern und solange dies zur Aufrechterhaltung der Arzneimittelversorgung der Bevölkerung unbedingt erforder­lich ist.

Ich danke daher für die Zustimmung zu dieser Gesetzesvorlage, soweit Ihnen dies möglich ist. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

15.00


Präsident Dr. Andreas Khol: Punktgenau um 15 Uhr unterbreche ich nunmehr die Verhandlungen über die Punkte 10 bis 14 der Tagesordnung, damit die verlangte Behandlung eines Dringlichen Antrages gemäß der Geschäftsordnung jetzt stattfinden kann.

15.00.36 Dringlicher Antrag

der Abgeordneten Dr. Ulrike Baumgartner-Gabitzer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wachstum und Beschäftigung für Österreich (714/A) (E)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen zur dringlichen Behandlung des Selb­ständigen Antrages 714/A (E).

Da dieser inzwischen allen Abgeordneten zugegangen ist, erübrigt sich eine Verlesung durch den Schriftführer.

 


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