Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 125. Sitzung / Seite 192

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kurz auf die Änderung des Arzneimittel-, Patent- und Gebrauchsmustergesetzes zu sprechen:

Dieser Gesetzentwurf sieht die Umsetzung des Gemeinschaftsrechtes vor, sodass ein pharmazeutischer Hersteller bereits während der Patentlaufzeit eines Arzneimittels die Studien und Versuche durchführen darf, die notwendig sind, um ein Generikum bis zur Zulassungsreife zu entwickeln, genannt Bolar Provision. Dies ermöglicht nun den Herstellern, ein Generikum auf dem Markt zu bringen, sobald das Patent ausläuft, da die langen Vorbereitungsverfahren schon vor Ablauf der Patentlaufzeit anlaufen können. In anderen Staaten wie zum Beispiel den USA, Kanada, Japan, Australien oder Ungarn gilt Bolar Provision bereits. Wie wir wissen, sind Generika erheblich billiger als Originalarzneimittel, da für die Hersteller keine Kosten für Forschung und Entwicklung anfallen.

Der Anteil der Generikamärkte auf dem Arzneimittelmarkt ist in den einzelnen EU-Ländern unterschiedlich. Am höchsten liegt der Anteil in Deutschland oder Schweden, nämlich bei etwa 40 Prozent, in Großbritannien liegt er bei 22 Prozent und in den Niederlanden bei 12 Prozent. In Österreich liegt der Anteil derzeit bei 14,4 Prozent und ist in den letzten Jahren nicht zuletzt dank des Arzneimittelpakets unserer Frau Bundesministerin ständig gestiegen. 2003 hat es noch einen Anteil von 10,6 Prozent gegeben und im vorigen Jahr einen solchen von 12,3 Prozent.

Die Auswirkungen dieses Gesetzes für Österreich sind natürlich sehr positiv, und zwar liegen sie sowohl im Interesse der Beschäftigung als auch im Interesse des Wirt­schaftsstandortes. Wichtig ist, dass diese Arbeitsplätze im Inland und nicht im Ausland angesiedelt sind. Nichts ist auf absehbare Zeit wichtiger, als in unserem Land neue wissensbasierte Arbeitsplätze zu schaffen. Der Generikamarkt ist ein Zukunftsmarkt. Daher ein Dankeschön für dieses Gesetz den Damen und Herren des Bundesminis­teriums und unserer Frau Bundesministerin Rauch-Kallat. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

18.12


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesministerin Maria Rauch-Kallat. – Bitte, Frau Bundesministerin.

 


18.12.14

Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat: Frau Präsiden­tin! Hohes Haus! Nur einen Satz noch zu den Ausführungen des Herrn Abgeordneten Riepl. Von „Kniefall“ und „Zeigen, wo es langgeht“, kann nicht die Rede sein. Wir haben uns mit dem Justizministerium im Bezug auf die strengen Strafen darauf geeinigt, dass noch in diesem Herbst mit einem Antikorruptionsgesetz zu rechnen ist, in welchem genau diese Fragen geregelt werden, und zwar nicht spezifiziert auf eine Personengruppe, sondern dort, wo es geregelt gehört, nämlich im Strafrecht, und das ist ganz normal.

Zu den Ausführungen der Frau Abgeordneten Haidlmayr möchte ich sagen: Was die Naturalrabatte bei Medikamenten anbelangt, die nicht im Erstattungskodex enthalten sind, wird sich die Begehrlichkeit in Grenzen halten, denn ein Arzt hat selbst­verständlich einem Patienten, wenn irgend möglich – und es ist immer möglich, denn es gibt Gott sei Dank in Österreich für jede Krankheit ein Medikament im Erstattungs­kodex –, ein Medikament aus dem Erstattungskodex auf Krankenkassenkosten und Rezeptgebühr zu verschreiben. Insofern ist diese Lösung sinnvoll und ausreichend. Auch bei den Geldrabatten wird er nie 100 Prozent geben können oder mehr, denn da müsste er noch etwas draufzahlen, sondern es wird sich in den üblichen Grenzen von 5 bis 10 Prozent halten, und davon geben die Hausapotheken 4,6 Prozent an den


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