Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 125. Sitzung / Seite 198

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18.28.49

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Herren Minister! Meine Herren Staatssekretäre! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Qualität muss auf jeden Fall sein, und insofern ist auch diese Novelle des Postgesetzes eine Fortschritt. Derzeit können die alternativen Anbieter – nicht die Post AG, sondern die alternativen Anbieter – völlig straf- und sanktionslos ein zertrüm­mertes Paket zustellen. Da gibt es bis jetzt gemäß derzeitigem Rechtsstand keine Strafe! Da schafft die Postgesetznovelle sicher Abhilfe. Darum sind wir für eine diffe­renzierte Vorgangsweise.

Neben diesen positiven konsumentenschutzrechtlichen Aspekten stellen wir allerdings auch die Grundsatzfrage der Qualität und die Grundsatzfrage der Liberalisierung. Herr Kollege, es ist die Zielvorgabe der EU ab 2009; es gibt noch kein fixes Datum. Und in den Ländern, die Sie genannt haben, besteht ein Unterschied zwischen Liberalisierung und Privatisierung. Da ist sicherlich der Postmarkt liberalisiert, das heißt, der Zugang für alle ist gewährleistet, ohne Monopol. Aber es besteht nicht in dem Sinn eine große private Post, sondern es gibt mehrere Anbieter und eine staatliche Post, die aber noch in staatlichem Besitz ist.

Insofern sehe ich es als durchaus sinnvoll an, wenn man die Post AG mit einem fixen Datum ausstattet, an dem sie sich in ihrer Unternehmensentwicklung orientieren kann. Ich sehe es allerdings als Problem an, wenn man jetzt diese Postgesetznovelle aus einem einzigen Grund vornimmt, und dieser einzige Grund ist: Man braucht für die Post AG ein fixes Datum, diesen 1. Jänner 2009, für die Liberalisierung des letzten geschützten Bereichs, damit die Investoren, sprich Menschen, die Aktien der Post AG, wenn sie an die Börse kommen, kaufen wollen, einen fixen Kalkulationszeitraum haben, innerhalb dessen eventuell noch höhere Dividenden zu erwirtschaften sind als nachher. Das ist der wahre Grund, warum wir hier diese Novelle vorliegen haben – und nicht irgendein anderer. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

Ich bin dafür, dass man den Versorgungsauftrag, den Qualitätsauftrag, den Sie auch angesprochen haben, im ländlichen Bereich in vollem Umfang aufrechterhält. Aber das sehe ich in dieser Novelle, die uns jetzt vorliegt, nicht. Herr Staatssekretär Mainoni, Sie haben ohnedies „heldenhaft“ verhandelt gegenüber den „Agenten“ von redmail (ironi­sche Heiterkeit und Zwischenrufe bei der SPÖ), aber trotzdem sehe ich bei diesem Vorschlag der Bundesregierung Kann-Bestimmungen.

Herr Minister Gorbach, da steht wunderbar drinnen – wenn Sie sich das ansehen in § 4 Abs. 5, unten –: „Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie kann die Vorlage von Unterlagen zum Nachweis der Einhaltung dieser Kriterien verlangen und diese auch durch Sachverständige überprüfen lassen. Werden diese Kriterien nicht erfüllt oder die verlangten Nachweise nicht vorgelegt, so kann der Herr Bundes­minister für Verkehr Innovation und Technologie die Schließung eines Postamtes bescheidmäßig untersagen.“

Gnade, Herr Minister, Gnade. Jede Gemeinde, jeder Bürgermeister darf auf Knien dann zu Ihnen oder Ihrem Nachfolger rutschen, damit die Kann-Bestimmung wirksam wird. Wir müssen eine Hat-, eine Muss-, eine fixe Bestimmung haben. Wir brauchen Regelungen so wie in Deutschland, damit eben auch private Anbieter in die Pflicht genommen werden, damit sie wissen, dass es verpflichtend ist, einen bestimmten Ver­sorgungsgrad mit den diversen Postdienstleistungen für eine bestimmte Bevölkerung in einem bestimmten Abstand zum nächsten Postamt zu haben. Man braucht praktisch die staatliche Garantie, dass man innerhalb eines gewissen Umkreises den Zugang zu einem Postamt hat – egal, ob ich jetzt in Wien-Mitte lebe oder in Gramatneusiedl. Das wäre unser Ansatz. Aber leider gehen Sie eben den anderen Weg. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Eder.)

 


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