Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 129. Sitzung / Seite 61

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nachlesbar, dass sowohl Frau Kollegin Gastinger als auch ich immer schon bei den Internetdaten für eine Speicherung von sechs Monaten und bei den Rufdaten für eine Speicherung von zwölf Monaten eingetreten sind. So, wie der Beschluss nun aussieht, wurde niemand von der Kommission zurückgepfiffen oder vom Parlament behindert, sondern es ist tatsächlich nunmehr wieder auf die nationale Ebene zurückgebracht worden. Es besteht die Möglichkeit der Speicherung von Daten zwischen 6 und 24 Monaten. Wir haben dann entsprechend zu entscheiden. Ich glaube, auch das ist ein vernünftiger Weg, weil jeder nach seinen Gegebenheiten zu entscheiden hat.

Wir haben mit diesem Gesetz – und darauf, so glaube ich, muss man hinweisen – die Möglichkeit, bei Großveranstaltungen die bestmögliche Sicherheitsgarantie zu geben, und zwar bei Großveranstaltungen verschiedenster Art, aber insbesondere bei Sport­veranstaltungen. Wir haben die Möglichkeit, im Rahmen der erweiterten Gefahren­erforschung auch verstärkt Terrorprävention zu betreiben. Das ist etwas sehr Wichtiges in der heutigen Situation!

Es sind – und das halte ich auch für sehr wichtig – weiters die Kontrollrechte sehr deutlich ausgebaut worden, nämlich die Kontrollrechte des Rechtsschutzbeauftragten, der an die Verfassung gebunden ist. All das ist international höchst anerkannt und herzeigbar.

Ich möchte zum Schluss ein Danke für die Diskussion im Rahmen dieses Gesetz­werdungsprozesses sagen, ein Danke für die breite Kooperation in diesem Bereich. Ich halte es einfach für notwendig und habe es für notwendig gehalten – auch das Hearing hat dazu beigetragen –, dass Experten ihre Meinung dazu gesagt haben.

Wir werden mit diesen Instrumentarien versuchen, die Sicherheit in Österreich in jeder Form und in jedem Fall zu garantieren. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

12.06


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Ellmauer. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


12.06.53

Abgeordneter Matthias Ellmauer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Pilz, der von Ihnen eingebrachte Entschließungsantrag ist überflüssig, denn den österreichischen Bundeskanzler aufzufordern, bei seiner Reise in die Vereinigten Staaten Herrn Präsidenten Bush darauf hinzuweisen, dass in Österreich die österreichischen Sicherheitsbehörden und Nachrichtendienste ausschließlich nach nationalen und inter­nationalen Normen arbeiten, ist überflüssig, denn das ist doch selbstverständlich. – So etwas kann man unterlassen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Meine geschätzten Kolleginnen und Kollegen! Die Novelle zum Sicherheits­polizeige­setz stellt eine wichtige Ergänzung dar. Mit den drei großen Bereichen Sportgroß­veranstaltungen, Ermöglichung einer erweiterten Gefahrenerforschung und Stärkung der Rolle des Rechtsschutzbeauftragten wird den künftig in Österreich stattfindenden Großveranstaltungen sowie internationalen Konferenzen Rechnung getragen.

Die EURO 2008 steht vor der Tür, mit ihr eine große Herausforderung im Sicher­heitsbereich. Neben der großen Zahl von Fußballfans gibt es immer wieder kleine Gruppen von mehr oder weniger gewaltbereiten Menschen, die ihren Aggressionen freien Lauf lassen.

Durch die neu geschaffene Möglichkeit der Verordnung einer Sicherheitszone im Umkreis von maximal 500 Metern um den Veranstaltungsort kann eine große Gruppe von Hooligans bereits ausgeschlossen werden. Die zentrale Erfassung und Speiche­rung von Gewalttätern bei Großveranstaltungen – eine so genannte Hooligan-Datei, in


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