Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 129. Sitzung / Seite 81

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Bestimmungen: zunächst den zu berichtigenden, dann den berichtigten Sachverhalt in 2 Minuten. – Bitte.

 


13.13.58

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Herr Abgeordneter Lopatka hat hier gemeint, es wäre in Wien leichter, die Staatsbürgerschaft zu erlangen als in den anderen Bundesländern. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Das ist richtig!)

Ich berichtige tatsächlich: Das Staatsbürgerschaftsgesetz gilt in ganz Österreich und wird von allen Landesbehörden (Abg. Dr. Lopatka: Die Praxis!), also auch von der Behörde in Wien, gesetzeskonform vollzogen. Das können auch die beiden anwe­senden Ministerinnen hier unterstreichen. Deswegen ist diese Unterstellung zurück­zuweisen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Also bitte!)

13.14


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Partik-Pablé. Wunschredezeit: 7 Minuten. – Bitte.

 


13.14.36

Abgeordnete Dr. Helene Partik-Pablé (Freiheitliche): Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Abgeordnete Stoisits, das Demokratieverständnis, das Sie haben, sieht man, wenn Sie die politische Meinung des Kollegen Lopatka als gefährlich bezeichnen.

Ich sage im Zusammenhang mit Ihren Anträgen und Ihren Ideen, dass sie absurd und weltfremd sind, aber ich würde nie sagen, dass sie gefährlich sind. Diesen Ausdruck würde ich nicht gebrauchen, wenn es darum geht, dass ein politisch Andersdenkender eine andere Meinung hat. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ja, Frau Abgeordnete Stoisits, es ist unsere Absicht, das Staatsbürgerschaftsgesetz zu verschärfen, zu erreichen, dass es schwieriger wird, österreichischer Staatsbürger zu werden. Wir haben in der Vergangenheit gesehen, dass viele Menschen die öster­reichische Staatsbürgerschaft erwerben, dass sie einen Antrag stellen, obwohl sie nicht integriert sind, obwohl sie nicht Deutsch können, obwohl sie nicht einmal – dem Gesetz entsprechend – lange genug Aufenthalt in Österreich gehabt haben.

63 Prozent sind im Vorjahr vorzeitig eingebürgert worden – da sind die Erstreckungen auf Familienangehörige dabei –, nur 36 Prozent haben die zehnjährige Wartefrist erreicht.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nicht einmal der rechtmäßige Aufenthalt in Österreich musste nachgewiesen werden, sondern es genügte ganz einfach der Aufenthalt durch Anmeldung des Wohnsitzes. Es musste kein geregeltes Einkommen nachgewiesen werden, es genügte die Sozialhilfe als Einkommensbestandteil.

Wir wissen aus vielen Informationen, dass die Motivation für die Erlangung der Staatsbürgerschaft darin gelegen ist, möglichst rasch in das soziale Netz zu kommen, einen Reisepass zu bekommen, damit man leichter herumreisen kann, und den Familiennachzug durchzuführen. Und das wollen wir ganz einfach einschränken.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, das ist auch gerechtfertigt, wenn man sieht, in welchem Ausmaß die Zahl der Staatsbürgerschaften gestiegen ist. Herr Abgeordneter Lopatka hat es schon gesagt: Im Jahr 2000 waren es noch 24 000, im Jahr 2004 jedoch 42 000 Menschen, die die Staatsbürgerschaft bekommen haben, ohne große Vorbedingungen erfüllt zu haben.

Wir stehen außerdem auf dem Standpunkt, dass die Staatsbürgerschaft das Ende einer erfolgreichen Integration ist und kein Integrationsmittel. Zu einer erfolgreichen


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