Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 129. Sitzung / Seite 253

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Sanierung. Immerhin haben von diesen Investitionen von Wiener Wohnen alleine im heurigen Jahr 1 000 Klein- und Mittelbetriebe und 10 000 Beschäftigte profitiert.

Nun sind bei Sanierungen immer unterschiedliche Betriebe im Einsatz, und da sind besonders § 97 Absatz 2 und § 99 Absatz 2 verfahrensrechtlich bedeutsam. Es gibt da natürlich auch Befürchtungen, dass unter der Verwendung der standardisierten Leis­tungs­beschreibung – wenn man zum Beispiel ein Bad saniert, wo Gas, Wasser und Heizung ausgeschrieben wird 80 Positionen vorzusehen sind. Bei der pauschalierten Beschreibung, die bisher üblich war, war nur ein Viertel dieser Positionen notwendig.

Nun wird es aber doch möglich sein, bestimmte Punkte pauschal zusammenzufassen und auszuschreiben. Das ist eben ein Beispiel für einen sinnvollen Kompromiss, denn es ist möglich, abzuweichen das wurde schon erwähnt –, wenn es begründet wird und Auftraggeber und Auftragnehmer sich einig sind.

Verschweigen möchte ich aber nicht, dass vor allem für die Vertreter der Klein- und Mittelbetriebe eine verpflichtende Anwendung der ÖNORM sehr wünschenswert ist. Da wird man in der Praxis sehen beziehungsweise sich anschauen müssen, ob gege­benenfalls eine Revision dieses Gesetzes nötig sein wird.

Wir werden zustimmen, und wir halten das für sehr sinnvoll. Wir haben uns diese Zustimmung nicht leicht gemacht, aber ich denke, dass das ein Kompromiss ist, mit dem wir alle leben können. Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

20.35

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Machne. – Bitte.

 


20.35.16

Abgeordnete Helga Machne (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staats­sekretär! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem nun zur Abstimmung vorliegen­den neuen Bundesvergabegesetz werden wir wichtige politische Anliegen, wie verbes­serte Rechtsicherheit und die Förderung von Klein- und Mittelbetrieben umsetzen.

Es war sicher nicht ganz einfach, eine so umfangreiche Materie, die natürlich eine Reihe von Bereichen und Berufsgruppen betrifft, zu verhandeln. Dementsprechend viele Änderungswünsche wurden ja im Vorfeld – wahrscheinlich nicht nur an mich, sondern auch an viele von Ihnen – deponiert.

Umso mehr freue ich mich, dass Vorschläge der betroffenen Interessenvertreter nun einfließen konnten und diese Novelle letztendlich im Ausschuss eine breite Zustim­mung gefunden hat.

So war es beispielsweise die Berufsgruppe der Architekten, mit der ich sehr viele Ge­spräche geführt habe und deren Wünsche ich auch eingebracht habe. Es war den Architekten besonders wichtig, die Trennung von Vergabe und Ausführung gesetzlich festzulegen. Durch das Weglassen zweier Worte in § 22 konnte dieses Anliegen auch berücksichtigt werden.

Die nun festgeschriebene Herabsetzung des Schwellenwertes von 154 000 auf 118 000 basiert auf einem EuGH-Urteil, das für Planungsleistungen gedacht ist. Es findet prinzipiell auch Zustimmung.

Besonders erfreulich ist für mich der heute von allen Fraktionen eingebrachte Ent­schließungsantrag, in dem festgehalten wird, dass nach einem Jahr eruiert werden soll, wie sich die teilweise Aufhebung der Anonymität auf die Durchführung von Wett­bewerben auswirkt. Dann wird man sehen, was man weiter unternimmt.

 


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