Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 129. Sitzung / Seite 259

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Die Regelungstechnik des Vergaberechtes wird gleichfalls verbessert. Das Vergabe­verfahren für den klassischen Bereich ist in einem eigenen Bereich des Vergabe­gesetzes neu geregelt und wird gänzlich und klar vom Sektorenbereich getrennt.

Den Erläuterungen zum Bundesvergabegesetz 2006 zufolge wurden 1999 öffentliche Aufträge im Gesamtwert von 35 Milliarden € vergeben. Durch die Nutzung dieser neuen Verfahrensmöglichkeiten erwartet sich die Bundesregierung sehr positive Im­pulse für Klein- und Mittelbetriebe sowie eine Senkung der Transaktionskosten sowohl bei den Auftraggebern als auch bei den Unternehmern.

Geschätzte Damen und Herren! Zusammenfassend und zur Wahrung der Über­sichtlichkeit wird auf Grund der Vielzahl an Änderungen ein völlig neues Bundes­vergabegesetz 2006 gegeben sein. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

20.56


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Felzmann. – Bitte.

 


 20.56.23

Abgeordnete Carina Felzmann (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staats­sekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Reihen sind gefüllt, daher darf ich jetzt noch einmal die wesentlichen Punkte des Bundesvergabegesetzes 2006 zusam­men­fassen.

Das Bundesvergabegesetz setzt zwei Richtlinien um, mit denen der rechtliche Rahmen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen modernisiert und adaptiert wird. Die Dis­kussionen vor beziehungsweise während der diesbezüglichen Ausschuss-Sitzung waren sehr intensiv. Alle haben sich mit wirklicher Verve eingebracht, und ich denke, wir sind einem guten Kompromiss wirklich sehr nahe gekommen.

Sehr vielen Teilnehmern an diesen Diskussionen war es wichtig, dass es gelingen möge, Planung und Ausführung zu trennen. Das ist auch gelungen. Gerade im Bereich der geistigen Leistungen ist es wichtig, diese notwendige Voraussetzung zu haben, die jetzt durch den Gesetzgeber geschaffen wird. Ich meine, ein Gesetz kann zwar nicht Qualität verordnen, sehr wohl aber die notwendigen Rahmenbedingungen und die Möglichkeit für eine Qualitätsleistung schaffen. (Beifall bei der ÖVP.)

Kollege Gaßner hat in seinem Debattenbeitrag die Kleinstrukturiertheit der Wirtschaft in Österreich erwähnt. – Sie haben vollkommen Recht: In diesem Zusammenhang ist es gelungen, im Bundesvergabegesetz den Unterschwellenbereich einzubauen, der ja gerade jenen zugute kommt, die geistige Leistungen einbringen – egal, ob das jetzt in der Architektur, in der Planung oder im Design ist. Das heißt, wir haben für die kleinen und mittleren Unternehmen Wesentliches geschaffen.

Wesentlich ist auch, dass wir den Wirtschaftsstandort Österreich sozusagen beflügeln, und zwar mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln und Maßnahmen. Und das haben wir, wie ich meine, mit dieser Gesetzesvorlage ganz gut zustande gebracht. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

20.58


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Seitens der Berichterstattung wird kein Schlusswort gewünscht.

Wir gelangen daher zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

 


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