Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 129. Sitzung / Seite 297

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Es gibt auch Verbesserungen in Bezug auf die Einkommensgrenze, in Bezug auf die finanzielle Hilfe aus dem Härteausgleichsfonds. Die Beträge werden angehoben von 500 auf 700 € des gewichteten Haushaltsdurchschnittseinkommens. Ich denke, das ist gerade für Alleinstehende ein sehr wichtiger Aspekt.

Man kann natürlich immer noch mehr wollen, noch mehr machen, aber ich darf doch darauf hinweisen, dass es all das vor dem Jahr 2002 nicht gegeben hat. Die Familienhospizkarenz ist eine wichtige Maßnahme, ein wichtiger Meilenstein im Bereich der Sozial- und Familienpolitik – viele andere europäische Länder beneiden uns darum. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ich denke, das ist wirklich ein wichtiger Ansatzpunkt, um die Betreuung schwerst­kranker Kinder zu verbessern, um auch die Pflegeleistungen in den Familien zu verbessern. Österreich ist wirklich auch zum Vorreiter im Hinblick auf ein würdevolles Sterben als Grundrecht jedes Menschen geworden. Die Familienhospizkarenz ist die österreichische Antwort auf Diskussionen über Sterbehilfe in anderen Ländern. (Beifall bei der ÖVP.)

22.46


Präsident Dr. Andreas Khol: Der von Frau Abgeordneter Scheucher-Pichler ange­kündigte Abänderungsantrag wird derzeit verteilt, damit Sie die Gelegenheit haben, ihn zu lesen.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Öllinger. 5 Minuten Wunschredezeit. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


22.46.45

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorgeschlagenen Änderung bei der Hospizkarenz werden wir zustimmen, das kann ich vorausschickend sagen. Ich möchte mich in meinen Aus­führungen nur auf die Konkurrenzklausel und den Ausbildungskostenrückersatz beziehen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren von den Regierungsparteien! Man könnte vorerst die Frage stellen: Was ist Ihnen dabei eingefallen? Was haben Sie sich dabei gedacht, als Sie das gemacht haben?

Vor der Sitzung des Ausschusses, als wir ja noch nicht gewusst haben, dass das auf der Tagesordnung stehen wird, habe ich mir gedacht, wir sind uns zumindest im Groben alle einig darin, dass Konkurrenzklausel und Ausbildungskostenrückersatz weitgehend beseitigt werden sollen; zumindest weitgehend, so der Konsens zwischen allen Parteien meiner Meinung nach. Nach der Ausschusssitzung stand eine Ver­schärfung jedenfalls beim Ausbildungskostenrückersatz fest!

Das muss man sich vorstellen, das muss man auf der Zunge zergehen lassen! Ich glaube, es war Kollege Niederwieser – der jetzt gerade nicht anwesend ist –, der in einem Zwischenruf gemeint hat, das sei bildungsfeindlich. – Ja, er hat Recht. Leider! Das ist bildungsfeindlich und das ist mobilitätsfeindlich. Die Bundesregierung bekennt sich ganz offen und frank und frei dazu: Ja, das wollen wir! Sie müssen sich das vorstellen – ich spreche jetzt kaum mehr zur Konkurrenzklausel –: Konkurrenzklausel, eine Verallgemeinerung der Regelung, die es vorher nur im Angestelltengesetz gege­ben hat, trifft jetzt auf alle Dienstverhältnisse zu. Die geringfügige Besserung durch Einschränkung auf die Grenze von jetzt 2 000 € ist in keiner Weise zufrieden stellend. Aber okay. Wir sind vor den Verhandlungen im Ausschuss davon ausgegangen: Die Konkurrenzklausel wird es nach etlichen Debatten in der Öffentlichkeit für alle nur mehr eingeschränkt geben, und zwar deutlich eingeschränkt. Dieses Ergebnis ist allerdings nicht herausgekommen.

 


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