Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 129. Sitzung / Seite 304

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Herr Bundesminister Bartenstein, Folgendes müssen Sie sich schon fragen lassen, wenn Sie sagen, es braucht Sicherheit, damit die Firmen ArbeitnehmerInnen ausbilden: Das ist doch eine völlige Verdrehung der Tatsachen! Eine Firma, die heute im Wettbewerb steht, will, ja muss ihre ArbeitnehmerInnen ausbilden! Es ist doch absurd, erst mit dieser Regelung voraussetzen zu wollen, dass Firmen ausbilden!

Der Punkt ist doch der, dass die ArbeitnehmerInnen nur dann, wenn in einem Unter­nehmen ein faires und partnerschaftliches Verhältnis besteht und sie auch in ihrer Identität und in ihrem Beitrag, den sie im Arbeitsprozess leisten, gestärkt werden, wirklich motiviert sind, und dies ist nur dann der Fall, wenn die Ausbildung selbst­verständlicher Teil dieses Arbeitsprozesses ist. Daher ist das eine für uns völlig unverständliche Vorgangsweise Ihrerseits. (Beifall bei den Grünen.)

Ich möchte jetzt noch kurz auf das Landarbeitsgesetz eingehen, das Kollege Winkler angesprochen hat, und die damit in Verbindung stehende Problematik. Meine Damen und Herren! Natürlich ist es ein Problem der Landarbeiterkammer, dass es immer weniger Mitglieder gibt. Wir haben uns darüber mehrmals auch in persönlichen Ge­sprächen unterhalten.

Kollege Winkler, nur ein Punkt: Wenn eine Reform notwendig ist, dann wäre die Landarbeiterkammer in Österreich prinzipiell reformbedürftig. Da müsste man endlich ein Bundesrahmengesetz schaffen, damit nicht in jedem einzelnen Bundesland eine eigene Regelung mit völlig unterschiedlichen Tarifen besteht, je nachdem, ob man sich in Niederösterreich oder in Tirol befindet.

In Tirol ist die Landarbeiterkammer anachronistischerweise noch immer in der Landwirtschaftskammer. Das ist eine Ungleichzeitigkeit. (Zwischenruf des Abg. Keuschnigg.) Dann war sie es bis vor kurzem! Auf jeden Fall geht es hier um eine bundeseinheitliche Regelung.

Kollege Winkler, Sie haben Ihren Vorschlag zuerst sehr allgemein und, glaube ich, treffend formuliert, und in Ihrer Rede haben Sie die Schlägerungsunternehmen und ähnliche Einrichtungen angesprochen. Da wären wir bei Ihnen. Das haben wir auch mehrmals gesagt. Aber in ihrem jetzigen Vorschlag sind zum Beispiel auch alle Büros enthalten, deren Unternehmensziel die Beratung ist. In forsttechnischen Büros gibt es auch Sekretärinnen et cetera, und ich meine, was Sie hier anpeilen, ist völlig absurd!

Das gilt auch für landwirtschaftliche Vermarktungs- und Dienstleistungsunternehmen. Ich kenne solche Unternehmen: Das sind modern geführte, partnerschaftlich organi­sierte, mit ausgezeichneten ArbeitnehmerInnen ausgestattete Unternehmen, die zum Beispiel eine Ausbildung zur Einzelhandelskauffrau oder -kaufmann haben. Diese sind sinnvollerweise auch im Kontext der bestehenden Arbeiterkammer absolut gut abge­deckt, und ich glaube, es wäre klug gewesen, sich vorher an den runden Tisch zu setzen und genau zu überlegen, wo Schnittmengen bestehen und den Kern der Reformbemühungen in eine bundeseinheitliche Strategie zu investieren. Dann hätten wir sie auch unterstützt. Leider können wir bei dieser Lösung aber nicht mitgehen. (Beifall bei den Grünen.)

23.12


Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Frau Abgeordnete Marek 2 Minuten und erläutert den Antrag in seinen Eckpunkten. – Bitte.

 


23.12.57

Abgeordnete Christine Marek (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich darf nun den bereits erwähnten, teilweise erläuterten Abänderungsantrag formal einbringen:

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite