Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 129. Sitzung / Seite 331

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Beamtin, die auf die Vorwürfe aufmerksam gemacht hat, versetzt wurde - den Vor­würfen wurde jedoch nicht weiter nachgegangen. Der Nachfolger des jetzt angeklagten pensionierten Konsularbeamten hat laut Medienberichten seinen Vorgesetzten davon informiert, dass ihm angeboten wurde, die "Visapraxis so weiterzuführen wie bisher".

Alle diese Informationen weisen darauf hin, dass es im Außen- bzw. im Innen­ministerium zwar immer wieder den Versuch einzelner gab, auf die Vorwürfe hinzu­weisen, dass jedoch nichts oder zumindest zu wenig unternommen wurde, diese Vorwürfe zu klären und den illegalen Visahandel zu stoppen.

All diese ungeklärten Fragen erfordern die parlamentarische Klärung der politischen Verantwortung.

In formeller Hinsicht verlangen die unterfertigen Abgeordneten die Durchführung einer Debatte über diesen Antrag.

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Antrag

der Abgeordneten Dr. Cap, Dr. Hlavac und GenossInnen gemäß § 33 GOG betreffend die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses hinsichtlich des illegalen Handels mit Sichtvermerken

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen den Antrag, einen Untersuchungsausschuss im Verhältnis V: 5, S: 4, F: 1 und G: 1 einzusetzen.

Gegenstand der Untersuchung:

Die rechtliche und politische Verantwortlichkeit von Funktionsträgern des Bundes­ministeriums für auswärtige Angelegenheiten und des Bundesministeriums für Inneres im Zusammenhang mit der rechtswidrigen Ausstellung von Sichtvermerken durch österreichische Vertretungsbehörden im Ausland, insbesondere hinsichtlich der man­gelnden Wahrnehmung der Aufsichtspflichten durch die zuständigen Ressortminister sowie hinsichtlich der unterlassenen Einleitung von Gegenmaßnahmen durch die Ressortminister nach Kenntnis der gegenständlichen Verfehlungen.

Untersuchungsauftrag:

Der Untersuchungsausschuss soll durch Erhebung von mündlichen und schriftlichen Auskünften und durch Einsicht in die Akten des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten, des Bundesministeriums für Inneres und des Justizministeriums folgende Fragen klären:

In welchem Ausmaß MitarbeiterInnen des Bundesministeriums für auswärtige Ange­legenheiten und des Bundesministeriums für Inneres in die Visa-Affäre involviert waren bzw. sind;

Weshalb adäquate und wirksame Kontrollmechanismen fehlten, die den Visahandel verhindert hätten;

Wann die frühere Außenministerin Ferrero-Waldner erstmals von den Vorwürfen in Sachen Visahandel erfuhr;

Wann und in welcher Form den Vorwürfen im Zusammenhang mit Visahandel von den betroffenen Ressorts nachgegangen wurde;

 


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