Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 135. Sitzung / Seite 225

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ernsthafte Überlegungen anstellen. Bezüglich der Kosten sollte man einen Konsens zwischen Bund, Ländern und Sozialversicherung suchen.

Ein möglicher Ansatz dazu wäre vielleicht die Durchführungsbestimmung in der Steier­mark. Die Impfkosten betragen statt 68 € nur mehr 38,20 €. Die Kosten der ersten Teilimpfung werden von der Feuerwehr oder von der Gemeinde getragen. Die Kosten der zweiten Teilimpfung wird vom Feuerwehrkameraden oder der -kameradin selbst getragen. Und die dritte Teilimpfung wird aus Mitteln der Feuerschutzsteuer finanziert.

Geschätzte Damen und Herren! Ich danke für die gute Zusammenarbeit im Ausschuss und bitte darum, weiterhin die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger ernst zu nehmen und zu deren Wohle zu handeln. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

21.01


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Pirklhuber. Bis zu 4 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.

 


21.01.14

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte auf drei Petitionen aus diesem Sammelbericht eingehen, und zwar drei Petitionen, die sehr deutlich zeigen, dass diese Bundes­regierung sowohl im Umweltschutzbereich als auch bei der Gesundheitsvorsorge und bei der sozialen Gerechtigkeit massiv scheitert, massive Versäumnisse verursacht hat und de facto die Anliegen der Bevölkerung nicht ernst nimmt.

Ich beziehe mich auf die Petition 71 betreffend eine Initiative zur Verhinderung weiterer Handymasten im Feyregger Wohngebiet.

Meine Damen und Herren! Gerade die Frage der Handymasten, des Mobilfunks und des Einflusses dieser Strahlungen auf Gesundheit und Wohlbefinden ist für Bürgerin­nen und Bürger in Österreich seit Jahren ein Thema. In dieser Petition wird gefordert, dass endlich gesetzliche Maßnahmen gegen den Wildwuchs von Handymasten gesetzt werden, dass Wohn- und Siedlungsgebiete geschützt werden und dass die Anrainer und die Gemeinden ein Mitbestimmungsrecht bekommen.

Meine Damen und Herren! Das sind ganz klare politische Anliegen, die seit Jahren vorgebracht werden. Doch was tun Sie von den Regierungsparteien? Was tun Sie mit dieser Petition? Sie weisen sie dem Verkehrsausschuss zu. (Abg. Sieber: Dort gehört sie auch hin!) – Das ist zumindest positiv, aber Sie lassen keine Stellungnahme zu. Vor allem eines: Bundesminister Gorbach ist seit Jahren verantwortlich dafür, er hat zwar eine Verordnungsermächtigung gemäß Telekommunikationsgesetz, aber er hat diese Verordnung nicht geändert, damit es Anrainerrechte, damit es entsprechende Rechte der Gemeinden gibt.

Meine Damen und Herren! Das ist unglaublich! 420 Menschen haben diese Petition unterschrieben. Ich darf Ihnen diesen Fall kurz schildern: In dieser Gemeinde bestehen sieben Handymastenanlagen an vier Standorten. Diese Gemeinde hat 2 100 Ein­wohner, sie ist also wirklich keine Großgemeinde, sondern eine typische Gemeinde im ländlichen Raum. Ich halte es für völlig unverantwortlich, so gegenüber Bürgerinnen und Bürgern vorzugehen. Der Gemeinderat dort hat eine Resolution beschlossen, hat sich hinter die Bürgerinnen und Bürger gestellt.

Das Land Oberösterreich hat ebenfalls eine Resolution auf Basis eines Initiativantrages im Jahr 2005 beschlossen – das ist auch schon mehr als ein halbes Jahr her –, in der ganz klar gefordert wird: Wir brauchen Grenzwerte und ein Minimierungsgebot wie die Schweiz – das wäre zukunftsweisend –, und wir brauchen das Mitbestimmungsrecht der Gemeinden und selbstverständlich auch die entsprechende Wahrung der Anrainer-


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