Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 139. Sitzung / Seite 221

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Propaganda nicht davon aufhalten! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Bundesminister Dr. Bartenstein – in Richtung SPÖ –: Austrofaschismus? – Abg. Amon: Das ist unglaublich! Ich habe es gehört! – Abg. Dr. Jarolim: Das ist ja eine groteske Rede!)

21.08


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Öllinger. Ich erteile es ihm.

 


21.08.29

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Werte Regierungsmitglieder! Herr Abgeordneter Tancsits, ich möchte schon noch einmal festhalten: Das, was Sie jetzt gemacht haben, war effektiv eine Drohung an die Arbeiterkammer.

Jetzt frage ich Sie: Was darf die Arbeiterkammer Ihrer Meinung nach noch? Nur mehr Regierungsarbeit bejubeln? (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Ich bin der Erste, der kritisiert, wenn ich den Verdacht habe, dass die Arbeiterkammer eine SPÖ-Position vertritt oder nur für die SPÖ arbeitet, aber eines sage ich Ihnen schon: Die Rege­lungen, die Sie hier und heute zu den Konkurrenzklauseln, zum Ausbildungskosten­rückersatz beschließen, sind nicht nur innerhalb der Arbeitnehmervertretung ÖGB und der Arbeiterkammer umstritten, sondern auch innerhalb der Wirtschaft.

Das wissen Sie, und das macht offensichtlich auch den Grund dafür aus, dass Sie hier herausgehen und sagen: Arbeiterkammer, einmal noch, dann werden wir wieder die Debatte um die Zwangsmitgliedschaft führen! So haben Sie es jetzt formuliert. (Zwischenruf des Abg. Amon.) Dann werden wir vielleicht die Debatte um die Absenkung der Beiträge wieder führen!

Sie bewegen sich auf den Spuren von Herrn Haider; das muss man in diesem Zu­sammenhang leider feststellen. Das hätte ich mir nicht gedacht. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.) Das hätte ich mir beim besten Willen nicht gedacht. Das ist einzigartig, Herr Kollege Tancsits!

Jetzt aber zum eigentlichen Thema, Herr Kollege Tancsits. Ich war, wie vielleicht einige andere auch, der Meinung, es müsste doch möglich sein, zum Thema Ausbildungs­kostenrückersatz, Konkurrenzklauseln eine gemeinsame Position aller Parteien zu for­mulieren, wo doch alle Parteien der Meinung sind, dass Ausbildungskosten und Kon­kurrenzklauseln so, wie es sie jetzt in der Praxis beziehungsweise bei den Konkurrenz­klauseln de iure gibt, nicht mehr haltbar sind. Ich war der Meinung: Schließen wir Konkurrenzklauseln und Ausbildungskostenrückersatz generell aus und machen das nur mehr in Ausnahmefällen, in genau definierten Ausnahmefällen möglich!

Beispiel: das von Ihnen immer wieder zitierte Beispiel bei der Pilotenausbildung. – Ja, ich bin der Meinung, eine Pilotenausbildung, die man sich etwa durch das öster­reichische Bundesheer finanzieren lässt, kann nicht dazu führen, dass man dann bei der AUA entsprechende Honorarforderungen stellt und das Bundesheer – oder wer auch immer – als Ausbildungsträger durch die Finger schaut. Da geht es um eine wirklich extrem kostspielige Ausbildung. Die gibt es auch in anderen Bereichen – nicht nur bei der öffentlichen und privaten Wirtschaft, sondern auch bei der privaten und privaten Wirtschaft. Da soll man etwas machen.

Aber: Definieren Sie es doch, Herr Kollege Tancsits! Was Sie da machen, das ist ja reine Quacksalberei. Sie sagen: Wir unterscheiden jetzt zum ersten Mal zwischen Einschulung und Ausbildung! – Nichts unterscheiden Sie! Sie haben wohl den Terminus „Einschulung“ drinnen, aber worin sich eine Einschulung von einer Ausbil­dung unterscheidet, das ist im Gesetz nicht definiert.

 


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