Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 139. Sitzung / Seite 223

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Dazu sind Sie in solchen Fragen nicht mehr imstande. Das ist ein trauriges Zeichen für den Parlamentarismus! (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

21.15


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Walch. – Bitte.

 


21.15.22

Abgeordneter Maximilian Walch (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Frau Bundesminister! Werter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Kollege Öllinger, was mir bei dir gefallen hat, war, dass du doch zugegeben hast, dass im vorliegenden Gesetzentwurf etwas Positives enthalten ist – zum Beispiel die Kon­kurrenzklausel.

Diese gibt es ja schon seit 1921. Und ich glaube – und dies sei an die Adresse der Oppositionspartei SPÖ gerichtet –, dass die Probleme nicht erst seit gestern und nicht erst seit heute bestehen, sondern dass es sie schon seit Jahrzehnten gibt.

Da erhebt sich die Frage: Wieso hat die SPÖ während ihrer Alleinregierung in diesem Bereich nichts gemacht? Wieso ist sie nie auf die Idee gekommen, da etwas zu tun? Wieso hat die Gewerkschaft da nicht nach einer Änderung geschrieen? (Abg. Öllinger: Das interessiert mich jetzt nicht!) Da muss ich schon den Kollegen Tancsits unter­stützen, der da meinte, da läge der Verdacht nahe, dass der ÖGB und die AK eine SPÖ-Parteizentrale sind.

Ich würde eigentlich von der Gewerkschaft verlangen, dass man auch einmal das Positive in der Öffentlichkeit hervorhebt und bei dieser Gesetzesänderung ... (Abg. Öllinger – die Handbewegungen des Redners nachahmend –: Ihr müsst das positiv sehen!) – Kollege Öllinger, horch gut zu, denn sonst widersprichst du dir selbst! Vorhin hast du nämlich die Konkurrenzklausel positiv dargestellt.

Früher konnte der Arbeitgeber hergehen und – egal, wie das Dienstverhältnis gelöst worden ist – in Wirklichkeit zurückfordern, was er wollte. So war es. An mich sind viele Leute herangetreten und haben gesagt: Bitte, Kollege Walch, unternimm jetzt einmal etwas, denn das ist nicht mehr zum Aushalten!

Was haben wir dann gemacht? – Wir haben gesagt: Die Konkurrenzklausel gilt für jene, die unter 2 057 € verdienen, nicht.

Auch das an die Adresse der Opposition – ich habe mich erkundigt –: Es gilt die Höchst­bemessungsgrundlage von 2 057 € brutto für netto, und die Sonderzahlung wird da nicht abgezogen. Das ist nämlich auch in der Judikatur so drinnen, denn bei der täglichen oder wöchentlichen Höchstbemessungsgrundlage gibt es keine Sonder­zahlung abzuziehen. – Das ist der erste Punkt.

Der nächste Punkt ist: Bei Kündigung durch den Dienstgeber, bei gerechtfertigtem vorzeitigen Austritt und bei entsprechend kurzen Dienstverträgen gibt es den Ausbil­dungskostenrückersatz nicht. Betreffend Ausbildungskostenrückersatz muss ich wirk­lich sagen, dass man das nun wenigstens einmal gesetzlich geregelt hat. (Abg. Öllinger: Verschärft!) Man könnte immer alles besser machen, jederzeit kann man etwas besser machen, aber das ist der richtige Schritt, dass das eben gesetzlich geregelt ist und dass die Unternehmer nicht mehr das tun können, was sie wollen.

Erstens gibt es einen Betriebsrat im Betrieb. Zweitens muss dieser mit darauf achten, wenn jemand eingestellt wird und was auf dem Zettel steht. Drittens muss der Arbeitnehmer beim Ausbildungskostenrückersatz zuerst einmal unterschreiben.

 


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