Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 139. Sitzung / Seite 233

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allem unsere Klein- und Mittelbetriebe brauchen diese Sicherheit, um motiviert zu sein, ihren Mitarbeitern Aus- und Weiterbildung zu ermöglichen.

Diese Bundesregierung steht auch zur Weiterbildung. Deshalb wurde auch der Bil­dungsfreibetrag geschaffen, um finanzielle Anreize zu geben.

Als Vertreterin der Klein- und Mittelbetriebe weiß ich, dass das Miteinander von Unter­nehmen und Mitarbeitern tagtäglich gelebt wird. Ganz wichtig sind dabei ein partner­schaftlicher Umgang, die Bereitschaft, seine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu fördern und zu unterstützen, und die Begeisterung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für neue Wege. Das sind die Erfolgsgaranten, um Arbeitsplätze zu sichern. (Beifall bei der ÖVP. – Bravoruf des Abg. Großruck.)

21.48


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet ist als Nächster Herr Abgeordneter Keuschnigg. – Bitte.

 


21.48.43

Abgeordneter Georg Keuschnigg (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Ich möchte einige Bemerkungen zum Landarbeitsgesetz machen, das ebenfalls vom Bundesrat beeinsprucht wurde. Dieser Einspruch reiht sich in die lange Liste der unsinnigen und unnötigen Einsprüche gegen zahlreiche Gesetzesbeschlüsse des Nationalrates ein. Dieser Einspruch ist begründet worden mit Argumenten hinsicht­lich der kompetenzrechtlichen Bestimmungen. Zum Beispiel: Land- und Forstwirtschaft: Landeskompetenz; Gewerberecht: Bundeskompetenz. An diesem Punkt wurde die Argumentation aufgehängt.

Im Landarbeitsgesetz wurde eine sehr moderate Erweiterung des land- und forstwirt­schaftlichen Gebietes vorgenommen. Der Kern dieses Gesetzes ist, dass alle Dienst­nehmer, die mit der Gewinnung, Betreuung, Pflege oder Verarbeitung von Tieren und Pflanzen zu tun haben, zum gleichen Rechtsgebiet gehören, unabhängig von der Rechtsform des jeweiligen Betriebes.

Dass hier von der SPÖ diese Verbesserungen für die Arbeitnehmer mit rechtlichen Spitzfindigkeiten beeinsprucht werden, kann ich nicht verstehen, zumal alle Argumente sorgsamst geprüft worden sind.

Hier geht es eigentlich darum, dass die Arbeitnehmer eine bestmögliche Betreuung erhalten, in der beruflichen Weiterbildung, in der fachlichen Beratung, und das im Rahmen einer Interessenvertretung, einer Kammer, die hoch spezialisiert ist, die über ein gebündeltes Know-how verfügt und daher bestmöglich diese Dienstnehmer be­treuen kann.

Es liegt hier ein gutes Gesetz vor, das eigentlich unnötig verzögert wurde – und das wir selbstverständlich gerne wieder beschließen wollen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Großruck: Bravo!)

21.50


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Höllerer. Ich erteile es ihr.

 


21.50.37

Abgeordnete Anna Höllerer (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundes­minis­terin! Auch ich möchte mich noch einmal auf die Familienhospizkarenz konzentrieren und meine Enttäuschung darüber aussprechen, dass es nicht möglich war, diesen extrem wichtigen Fortschritt im Bereich der Familienhospizkarenz gemeinschaftlich beschließen zu können, so dass wir uns heute hier noch einmal mit dieser Materie befassen müssen.

 


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