Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 139. Sitzung / Seite 234

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Wir haben im Ausschuss sehr intensiv darüber diskutiert und selbstverständlich alle Bereiche und auch die Vorteile angesprochen, die dieses neue Gesetz haben wird, nämlich dass die Kinder, die besonders schwer erkrankt sind, von den Eltern in das Krankenhaus begleitet werden können. Hier geht es um eine Verlängerung der Zeit, in der die Familie zusammen sein kann und wo es selbstverständlich möglich sein muss, dass diese Beziehung, die zwischen den Eltern und dem Kind herrscht, auch in einer so schwierigen Situation weiter gelebt werden kann. Daher bin ich sehr enttäuscht, dass gerade von Seiten der SozialdemokratInnen die Unterstützung zu diesem Gesetz nicht gegeben wird.

Ich muss hier noch einmal anmerken, dass damit eine ganz wichtige sozialpolitische Errungenschaft erreicht wird und dass dieses Gesetz genau in diese Richtung geht: dass man denen, die am bedürftigsten sind und die die Unterstützung am meisten brauchen, auch die entsprechende Unterstützung zuteil werden lässt. Und mit der Familienhospizkarenz kann man für die schwer erkrankten Kinder und vor allem auch für die Eltern und berechtigten Bezugspersonen, die in so einem Fall besonders in Mitleidenschaft gezogen werden, sehr viel Positives bewirken. Daher bedaure ich sehr, dass die Zustimmung zu diesem Gesetz nicht einhellig gegeben wird. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

21.52


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Am Wort ist Frau Abgeordnete Marek. – Bitte.

 


21.52.43

Abgeordnete Christine Marek (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich habe mir angesehen, mit welcher Begründung gegen das vom Nationalrat beschlossene Gesetz Einspruch im Bundesrat erhoben wurde. Einerseits wurde die Konkurrenzklausel, die Ausbildungskosten­rücker­stat­tungsklausel kritisiert, was bereits hinreichend diskutiert und argumentiert wurde. Aber auch die Erweiterung des Mitgliederkreises der Landarbeiterkammern diente als Begründung für die Ablehnung des Bundesrates.

Ich möchte kurz festhalten, wovon wir hier überhaupt reden. Es geht darum, Personen in eine gesetzliche Interessenvertretung einzubeziehen, die derzeit ohne jegliche Inter­essenvertretung von gesetzlicher Seite sind. Es geht um Personen, die ohne geltenden KV, ohne Ausbildungsrichtlinien und Dienstnehmerschutzbestimmungen arbeiten.

Meine Damen und Herren! Ich finde es beschämend, wenn eine Partei, die vermeint­lich die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vertritt, aus diesen Gründen so ein Gesetz ablehnt.

Aber noch ein kurzes Wort zur Arbeiterkammer und der Parteipolitik der Arbeiter­kam­mer. Für die SPÖ in Wien gibt es die Mitgliederzeitung „AK für Sie“, sie wird Ihnen wahrscheinlich bekannt sein. In der letzten Periode wurde in der Arbeiterkammer-Vollversammlung ein Antrag einer Minderheitsfraktion mit den Stimmen der FSG abge­lehnt, wonach alle in der Vollversammlung der Arbeiterkammer vertretenen Parteien in dieser Mitgliederzeitung „AK für Sie“ auch schreiben dürfen. Wenn das keine Partei­politik ist, meine Damen und Herren, dann weiß ich auch nicht. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich bin froh, meine Damen und Herren, dass ich nicht in der Welt lebe, die die SPÖ-Parteipropaganda uns hier zeichnet und vorgaukeln möchte, sondern dass wir in einer Welt leben, in der wir vernünftige Rahmenbedingungen für alle in diesem Land Lebenden gestalten. (Beifall bei der ÖVP.)

21.54

 


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