Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 14. Sitzung / Seite 178

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ausschuss einzurichten, und weil handelnde Politiker natürlich dort auch bekannt sind und die Materie eine ist, die sozusagen vor der Haustür stattfindet.

Trotzdem und vor allem deshalb glaube ich, dass man diese flächendeckende Herabsetzung des Wahlalters auf Gemeindeebene in allen Bundesländern in Angriff nehmen sollte. (Zwi­schen­ruf der Abg. Heinisch-Hosek.) Sofern das umgesetzt ist, kann man es evaluieren und darüber diskutieren, wie es auf Landes- und Bundesebene ausschaut. (Abg. Eder: In Wien gibt’s das schon, da war aber die ÖVP dagegen!)

Ich möchte noch eine eigene Studie der AKS – das ist die sozialistische Jugend- be­ziehungs­weise Schülerorganisation zitieren, die ein Ergebnis herausbringt, in dem 63 Prozent der AHS-, BHS- und Berufsschüler die Senkung des Wahlalters ablehnen. Ich glaube, dass man Be­dürfnisse junger Menschen schon auch berücksichtigen muss. Das ist eine von Ihnen in Auftrag gegebene Studie. (Abg. Heinisch-Hosek: Nein, das stimmt doch überhaupt nicht!) – Ich zitiere eine OTS-Meldung vom 14. Feber von der AKS.

Bezüglich „Stichtag gleich Wahltag“ kann ich nur sagen, dass das bereits eine Regelung war, auf die sich im Wahlkampf mündlich alle vier Parteien geeinigt haben. Dementsprechend sehe ich einer positiven Behandlung im Sinne der Jugend für Österreich nichts im Wege stehen. (Beifall bei der ÖVP.)

20.01


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Wurm. – Bitte.

20.01


Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Abgeordnete Fuhrmann hat aus ihrem Erfahrungsschatz von der Mitbe­stimmung an den Schulen gesprochen. Ich glaube auch, dass da einiges ausgebaut werden sollte. Andererseits hat es mich in der vergangenen Legislaturperiode nicht nur einmal geärgert, dass genau dort, wo wir ein sehr gutes Mitbestimmungsrecht haben, nämlich an den Uni­versitäten bei der Österreichischen Hochschülerschaft mit nahezu Drittelparität –, mit allen Mitteln versucht wurde, eben diese Mitbestimmungsmöglichkeiten zu beschneiden. Da haben Sie in Ihrer Partei noch viel Überzeugungsarbeit zu leisten. (Beifall bei der SPÖ.)

Herr Abgeordneter Klubobmann Scheibner hat zu vielen dieser Punkte Zustimmung und Gesprächsbereitschaft signalisiert. Ich meine auch, dass es viele vernünftige Punkte sind, die hier angesprochen wurden, vor allen Dingen – und da könnte ich mich auch mit dem Vorschlag anfreunden, den Sie ergänzend gemacht haben –, dass man in Bezug auf den Stichtag auf die Regelung von 1992 zurückgreift, damit es nicht mehr wie bei den Wahlen im November ver­gangenen Jahres vorkommen kann, dass gewisse junge Erwachsene im schlimmsten Fall 18 Jahre und elf Monate alt sind – und dann doch nicht zur Wahl gehen können.

Es ist heute schon öfter angesprochen worden, dass junge Menschen für sehr viele Geschäfte zum Beispiel im zivilrechtlichen Sinn Verantwortung tragen, dass sie andererseits auch heiraten können – einer der massivsten Verträge, die man schließen kann. Da wird man doch mit 18 Jahren auch wählen können!

Zur Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre möchte ich mich äußern, weil auch ich als Vor­sitzende des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen einen Antrag eingebracht habe, damit auch Bürgerinitiativen schon mit 16 Jahren eingebracht werden können, denn es ist sehr wichtig, dass die jugendliche Bevölkerung in unserem Land die Möglichkeit hat, dort, wo es sie betrifft, mitzugestalten. Das ist gelebte Staatsbürgerschaftslehre, das ist gelebte Demokratie, und das würde auch zur Harmonisierung beitragen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

 


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