Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Krainer, Mag. Johann Maier,
Mag. Gassner und KollegInnen
gem. § 55 GOG betreffend rechtliche
Sicherstellung der Gentechnikfreiheit österreichischer Nationalparks
eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 1 betreffend
die Erhaltung des GVO (gentechnisch veränderten Organismen)-freien
Anbaus in der österreichischen Landwirtschaft
(Antrag 759/A/(E) der Abg. Grillitsch, Wittauer)
Österreich ist seit vielen Jahren Vorreiter im
Biolandbau, die Konsumentinnen und Konsumenten in unserem Land stehen nach wie
vor in sehr hohem Ausmaß gentechnisch manipulierten Lebensmitteln
ablehnend gegenüber.
Die österreichischen Nationalparks sind nicht nur
Vorzeigemodelle und Impulsgeber für den wichtigen österreichischen
Tourismus, sondern auch in den Augen erholungssuchender
Österreicherinnen und Österreicher in vieler Hinsicht
schützenswerte Gebiete in unserem Land.
Die Regelung einer Koexistenz zwischen gentechnikfreier
und gentechnisch manipulierter landwirtschaftlicher Produktion wird seit
Jahren intensiv diskutiert, jedoch liegen bis heute praktikable Regelungen
nicht vor.
Vor dem Hintergrund einer EU-weiten
Kennzeichnungsregelung sowohl für Saatgut als auch für Lebensmittel
werden seitens der EU-Kommission seit Monaten gentechnisch manipulierte
Saatgutsorten bzw. Lebensmittel zum freien Verkehr zugelassen. Was EU-weit
zugelassen wurde, kann national nur schwer verboten werden. Ein nationales
Verbot EU-weit zugelassener Erzeugnisse (Saatgut, Lebens- und Futtermittel) ist
EU-rechtlich nur zulässig, wenn neue wissenschaftliche Erkenntnisse
vorgebracht werden, die negative Auswirkungen auf die Gesundheit und/oder die
Umwelt zeigen. Alle bisherigen Verbote, die einzelne EU-Mitgliedstaaten
für bestimmte zugelassenen GVO verhängt haben (zB Österreich,
Luxemburg, Griechenland), wurden bisher vom EU-Gesetzgeber als unzulässig
bewertet. EU-Mitgliedstaaten, die Verbote nicht aufheben, müssen mit
Verfahren beim EUGH rechnen.
Regionale begründete Einschränkungen der
Verwendung von GVO zB in definierten ökologisch sensiblen Gebieten sind
hingegen EU-rechtlich grundsätzlich möglich, wenn bestimmten
Kriterien Rechnung getragen wird.
In diesem Zusammenhang ist unmittelbarer Handlungsbedarf
gegeben, um die Biodiversität, bzw. die
„Unberührtheit“ der österreichischen Nationalparks
für die nächsten Generationen sicher zu stellen.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Die österreichische Bundesregierung wird
aufgefordert, in Abstimmung mit den Landesregierungen ein Freisetzungs-
und Ausbringungsverbot von GVO in den Nationalparks Österreichs in
der Form durchzusetzen, dass eine Verunreinigung der Nationalparks mit GVO
nach dem Stand von Wissenschaft und Technik vermieden wird (dh zB auch
angrenzende Gebiete sind GVO-frei zu halten, keine GVO-Wildfütterung in
Naturschutzgebieten).