Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 140. Sitzung / Seite 94

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

zeigen eine Reduktion des NOx-Ausstoßes von 221 000 Tonnen im Jahr 1990 bis auf 137 000 Tonnen im Jahr 2010, exklusive des Tanktourismus.

Auf Grund des Emissionshöchstmengengesetzes ist ab 2010 die Grenze von 103 000 Tonnen NOx pro Jahr einzuhalten. Wie im Emissionshöchstmengengesetz-Luft vorgesehen wird ein aktualisiertes nationales NOx-Maßnahmenprogramm erarbei­tet und Ende des Jahres der EU-Kommission vorgelegt. Der Reduktionsbedarf von 20 000 bis 30 000 Tonnen NOx muss und wird mit diesem Maßnahmenprogramm ab­gedeckt werden.

Der aktuelle Trend stimmt absolut optimistisch. Aber auch in Zukunft werden gemein­same Anstrengungen nötig sein, um das Kyoto-Ziel zu erreichen. Ich bin überzeugt, unser Minister Sepp Pröll ist der Mann, der hier den richtigen Kurs hält. Unterstützen wir ihn dabei! – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen. – Abg. Krainer: Wenn etwas nach oben geht, ist das ein schlechter Trend im Umweltbe­reich!)

13.16


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Rest-Hinterseer. Ich erteile es ihr.

 


13.16.25

Abgeordnete Heidemarie Rest-Hinterseer (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesmi­nister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen im Hohen Haus! Ich entnehme der heuti­gen ORF-Online-Aussendung, dass Herr Umweltminister Josef Pröll darauf verweist, dass im Kampf gegen den Feinstaub die Bundesländer zuständig sind (Abg. Wittauer: Das stimmt ja!) und dass er insbesondere hervorhebt, dass in Graz oder in Wien mit verschiedenen Maßnahmen konsequent gearbeitet wird. Wir haben heute schon ganz etwas anderes gehört. Aber es scheint überhaupt so zu sein, dass es sehr verwirrend ist, was in dieser ÖVP-Regierung zum Thema Feinstaub gemacht wird.

Der Herr Bundesminister verweist darauf, dass die Länder mit dem IG-Luft die Kompe­tenz hätten, gleichzeitig wird heute ein Gesetz beschlossen, mit dem diese Kompetenz maßgeblich beschnitten wird und außerdem einem nicht zuständigen Minister eine doch sehr maßgebliche Verantwortung und Macht zugeschanzt wird. (Abg. Wittauer: Er ist eben für das hochrangige Straßennetz zuständig, Frau Kollegin!) Ausgerechnet dem Herrn „Minister 160 km/h“, geschätzter Herr Kollege.

Aber der Herr Minister sagt weiters, die regionalen Antworten könne er leider nicht ge­ben, weil die Belastung von Region zu Region und von Stadt zu Stadt völlig verschie­den sei, das hänge auch davon ab, ob Verkehr, Industrie oder Hausbrand die Problem­verursacher sind. (Abg. Kopf: Das ist gescheit! Da hat er Recht!) Da hat er Recht. Interessant ist allerdings, dass die Frau Gesundheitsministerin Rauch-Kallat heute, wiederum dem ORF gegenüber, gesagt hat, sie habe keine Zeit für ein kurzes Inter­view, weil „das Thema für uns derzeit nicht aktuell ist“.

Also was ist jetzt? – Der ressortzuständige Umweltminister sagt, man sei sehr am Arbeiten und man werde diesen Prozess intensiv fortführen (Abg. Hornek: Der eine ist da zuständig und der andere dort!), und die ressortzuständige Gesundheitsministerin, die immerhin für die Gesundheit der Menschen in diesem Land zuständig ist, sagt, wir haben überhaupt kein Problem mit diesem Thema, das ist derzeit für uns nicht aktuell. Das ist ein einziges Hin- und Herschieben von Verantwortung in dieser Regierung, gleichzeitig sollen wir jetzt diese Sammelnovelle beschließen, die sinnigerweise Um­weltrechtsanpassungsgesetz heißt. Das heißt wohl so viel, dass sie die Umwelt an die Untätigkeit des Ministers anpassen soll, weil weiterhin nichts geschieht beziehungs­weise viel zu spät etwas unternommen wird.

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite