Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 140. Sitzung / Seite 177

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dieser Dinge in die Wege geleitet worden, sodass auch diese Ausgliederung in eine privatwirtschaftlichere Form, die überhaupt das Rezept der Wirtschaftspolitik dieser Bundesregierung ist, als Erfolgsstory bewertet werden kann.

Ich bedanke mich recht herzlich für Ihre Aufmerksamkeit. Sorry, dass ich nur 3 Minuten hatte, und entschuldigen Sie, wenn die eine oder andere Äußerung Sie getroffen hat, aber mich macht es wirklich betroffen, da ich diesen Job, diese Berufung mit einer etwas anderen Einstellung angegangen bin. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

17.59


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Rest-Hinterseer. Wunschredezeit 5 Minuten. – Bitte.

 


18.00.00

Abgeordnete Heidemarie Rest-Hinterseer (Grüne): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Geschätzter Herr Präsident des Rechnungshofes! Ich beziehe mich auf den Rechnungshofbericht zur Schienen-Control GmbH. Wir ha­ben gerade soeben von Herrn Neudeck gehört, dass die früheren Regierungen hier Einrichtungen als Selbstbedienungsladen benutzt haben. Das setzt sich aus meiner Sicht bei der Gorbach-Administration nahtlos fort.

Es steht im Rechnungshofbericht beziehungsweise ist das aus den Richtlinien der Schienen-Control GmbH zu ersehen: Um sicherzustellen, dass die diskriminierungs­freie Zugangsmöglichkeit aller Bahnunternehmen zum Schienennetz möglich ist, sieht die Richtlinie 2001 die Schaffung einer Regulierungsbehörde in jedem Mitgliedsland mit genau definierten Aufgaben vor. Hier ist im Internet ein Link ausgewiesen, der Link führt aber ins Nirgendwo. Man kann nämlich nicht die Aufgaben ersehen, auch nicht den Aufgabenumfang, der dann im Rechnungshofbericht aber kritisiert wird, wo es heißt:

„Der Aufgabenumfang der ab Beginn des Jahres 2000 tätigen Schienen-Control GmbH erwies sich als nachhaltig geringer als in den Erläuterungen zum Schienenverkehrs­markt-Regulierungsgesetz angenommen.“

Das heißt, man hat das vorsorglich aus dem Internet herausgenommen, um das ir­gendwie neu zu definieren. Jedenfalls kann man nicht nachlesen, was jetzt eigentlich die Aufgaben dieser Kontrollbehörde sind.

Das ist wahrscheinlich auch deswegen vorsorglich vorgenommen worden, weil der Rechnungshof bemerkt, dass die Wahrnehmung der Wettbewerbsaufsicht am österrei­chischen Schienenverkehrsmarkt durch eine Kapitalgesellschaft zu höheren Kosten für die Eisenbahnverkehrsunternehmen geführt hat, als vorher die Schiedsstelle, die beim Bundesministerium eingerichtet war, verursacht hat. Das ist auch kein Wunder.

Wenn man sich das Organigramm dieser Schienen-Control-Kommission und der Ge­schäftsführung anschaut (die Rednerin zeigt besagtes Organigramm), sieht man, dass hier acht Stabsstellen eingerichtet sind, dass es zwei Sekretärinnen gibt und eine Kom­mission, die auch aus Ersatzmitgliedern besteht, sowie einen Aufsichtsrat.

Nach Rückfrage vom Rechnungshof verdient allein die Kommission 165 000 €, gar nicht zu reden von den laufenden Personalkosten, die diese Geschäftsführung inklu­sive Stabsstellen und Sekretariat braucht, deren Höhe ich noch gar nicht herausgefun­den habe. Nur weiß man eigentlich nicht, für welche Aufgaben, und das ist das Sonder­bare daran. Auch im Bericht des Rechnungshofes ist nämlich ausgeführt, dass die Auf­gabe, Entscheidungen im Streitfalle durchzuführen, eigentlich erst ab dem Jahr 2003 begonnen wurde. Allerdings wurde vorher schon festgestellt, dass das Stammkapital bereits im Jahr 2000 aufgebraucht war. Das waren immerhin 10 Millionen €.

 


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