Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 140. Sitzung / Seite 182

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gelungen hinzunehmen. Das gibt es im Übrigen nur bei den ÖBB und bei den Bundes­theatern.

Es wird auch darauf zu achten sein, dass die Regelungen betreffend Teilpension sehr wohl gehandhabt werden. Sie wissen ja, dass Sie selbst eine Regelung geschaffen ha­ben, die vorsieht, dass ein Datenausgleich möglich ist und dass diesbezüglich auch eine Auskunftspflicht besteht. Nachdem im Jahr 2002 insgesamt fünf Meldungen über Mehrfachbezüge vorgelegen sind, glaube ich, zeigt das auch, dass in diesem Fall noch Handlungsbedarf gegeben ist.

Es wird auch zu schauen sein, was bisher nicht im ausreichenden Maße der Fall war, dass bei vorzeitigen Pensionierungen auch auf das Restleistungskalkül Bedacht ge­nommen wird.

Schlussendlich der letzte Punkt, der zu erwähnen ist: Ich glaube, es ist notwendig, dass das Bundesministerium für Finanzen, aber auch das Bundesministerium für Ver­kehr einen Kontrollkreis einrichtet, der vorsieht, dass trotz des Bestehens der Kollektiv­vertragsfreiheit – diese soll aufrechterhalten werden, sie wird vom Rechnungshof auch gutgeheißen – sehr wohl Kontrollen durchgeführt werden in der Richtung, dass eben nicht durch Vereinbarungen der ÖBB zwischen Dienstnehmervertretung und dem Vor­stand der Steuerzahler belastet wird.

Da ich schon lange gesprochen habe, möchte ich nur noch anführen, dass betreffend der Dienstfreistellungen bei den ÖBB keine Auffälligkeiten eingetreten sind; auch nicht was die Handhabung der Personalvertreter bei den Dienstkraftwagen, bei den Reise­gebühren, bei den Überstundenvergütungen betrifft.

Die Prüfungsergebnisse bezüglich des Zentralen Wirtschaftsamtes haben gezeigt, dass in diesem Bereich in der Verwaltung sehr wohl noch Potentiale genug da sind, die man heben kann. Es kann nicht so sein, dass neun Bedienstete acht Abteilungen leiten und gleichzeitig Stellvertreter sind, dass man drei Verrechnungskreise hat, aber im Endeffekt nicht in der Lage ist, tatsächlich die Zahlungen den einzelnen Verrechnungs­kreisen zuzuordnen. Das betrifft auch Justizwachebeamte, das betrifft auch Bundes­polizei, also Exekutivbeamte, die man für Verwaltungstätigkeiten einsetzt und nicht tat­sächlich für die Exekutivtätigkeit.

Ein Punkt noch, die Bundespolizeidirektion Wien betreffend: Mehr als 290 Beamte, Exekutivbedienstete waren nicht im exekutiven Außendienst beschäftigt, sondern mit Verwaltungstätigkeiten. Da wäre es auch angebracht, dass man sofort die Leute – es wären 91 – für den exekutiven Außendienst, sprich für die Sicherheit und die Kriminali­tätsbekämpfung einsetzt und die restlichen Planstellen in Verwaltungsplanstellen um­wandelt, damit die Leute dort verwendet werden, wofür sie eine entsprechende Ausbil­dung haben. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

18.20


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abge­ordnete Schönpass. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


18.20.45

Abgeordnete Rosemarie Schönpass (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Herr Präsident des Rechnungshofes! Geschätzte Kolleginnen und Kol­legen! 90 Prozent der über 5 Millionen Erwerbstätigen in Österreich verdienen weniger als 3 500 € brutto im Monat. Diese Zahl sollten wir uns merken, wenn wir über Astro­nomie im Rechnungshofbericht reden, nämlich über astronomische Gehälter des ÖBB-Managements.

Zur Verdeutlichung: Die Abfertigungszahlung für Ex-ÖBB-Chef Vorm Walde beliefen sich auf mehr als 1,2 Millionen €. (Abg. Mag. Molterer: Lansky heißt er, glaube ich!)


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