Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 140. Sitzung / Seite 203

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der anderen Seite wird bei den Kosten dieses Gesetzes – und es entstehen ja Zusatz­kosten für die Beteiligten – angegeben, dass man diese mit Mitteln aus erhöhten Ver­waltungsstrafen abdecken möchte. – Nun gut.

Dann kam aber im Vorfeld dieses Ausschusses die ÖVP eigenartigerweise mit dem Wunsch, dass man die Anhebung, die hier vorgesehen ist und die ohnehin eine sehr, sehr moderate ist, denn Sie wissen genau, dass diese Verwaltungsstrafen im interna­tionalen Vergleich deutlich unter dem Schnitt liegen, noch moderater, also noch gerin­ger macht – ein Vorschlag, den Sie dann aber Gott sei Dank ohnehin zurückgezogen haben. Das heißt, die Kostenfrage bleibt nach wie vor offen. Die Finanzierungsfrage der FMA bleibt nach wie vor offen, und das lässt diesen Wunsch natürlich in einem sehr bezeichnenden Licht erscheinen. – Aber okay, gut, das zum Finanzmarktauf­sichtsänderungsgesetz.

Da Ihnen das Thema ÖIAG lieb und wert ist, Kollege Auer: Der Unterschied zwischen Verkauf und Verschleudern ist schon ein gravierender, auch, ob man betriebswirt­schaftliche Maßstäbe ansetzt, was bei der BAWAG der Fall ist, oder letztendlich eine Budgetsanierung in den Vordergrund stellt, diese aber noch mit anderen Maßnahmen motivieren möchte.

Da wurde immer sehr viel von der Forschungsanleihe gesprochen, insbesondere auch von Herrn Staatssekretär Finz, der sich im Finanzausschuss sogar zu der Behauptung verstiegen hat, dass sich der Bund in diesem Gesetz eine Selbstbindung auferlegt. – Gut, wir haben dieses Gesetz, es ist ja nicht sehr lang, auch Sie müssten es lesen kön­nen. In Wirklichkeit nimmt es nicht sehr viel Zeit in Anspruch, dieses Gesetz durchzule­sen. Erstaunlicherweise findet sich in § 14 Abs. 7 alles Mögliche, alle möglichen Wörter finden sich dort, aber das Wort „Forschungsanleihe“ steht nirgends. Also wo diese Selbstbindung tatsächlich im Gesetzestext angeführt ist, möchte ich gerne wissen.

Aber ich nehme an, nachdem Sie dem auch zugestimmt haben, dass das in die Forschungsanleihe fließen soll, dass Sie noch mit einem Abänderungsantrag kom-
men werden. Und ich darf hier bereits die Bereitschaft meiner Fraktion kundtun, dass wir diesem Abänderungsantrag natürlich sehr gerne zustimmen werden, und wir har-
ren hier Ihrer Vorschläge. – Danke. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Dr. Stummvoll.)

19.36


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zum Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Dr. Fasslabend. – Bitte.

 


19.36.23

Abgeordneter Dr. Werner Fasslabend (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! An sich ist es ein „Routinegesetz“, das wir heute beschließen, und eigentlich müsste man damit rechnen, dass das Ganze nach allerkürzester Diskussion auch über die Bühne geht. Aber Sie verstehen es zu meinem Erstaunen immer wieder, aus derartigen Dingen eine Ideologiedebatte zu machen. Und Ihre Antwort dabei – das ist das eigentlich Erstaunliche – sind für mich nicht alte Re­zepte, sondern uralte Rezepte.

Ich sage das deshalb, weil ich absolut nichts gegen eine verstaatlichte Industrie habe. Die meisten von Ihnen werden wahrscheinlich gar nicht wissen, dass etwa in Wien Elektrizität, Gas, Wasser et cetera nicht von den Sozialdemokraten, sondern von einem christlich-sozialen Politiker kommunalisiert, wir würden heute sagen, verstaat­licht worden sind, dass wir 1945 maßgeblich daran mitgewirkt haben, dass große Teile der Industrie damals, um sie in österreichischem Besitz zu halten, verstaatlicht worden


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