Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 140. Sitzung / Seite 215

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Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Hoscher. – Bitte. (Abg. Neudeck – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Mag. Hoscher –: Bitte auf Norwe­gisch!)

 


20.18.52

Abgeordneter Mag. Dietmar Hoscher (SPÖ): Herr Kollege Neudeck, Sie fordern mich wirklich heraus mit Ihren Zwischenrufen, insbesondere zum Beispiel den Kollegen Pra­schak betreffend, den ich sicherlich besser gekannt habe als Sie.

Zu Norwegen und damit zum Gegenstand. Die Änderung des Abkommens, die uns heute vorliegt, trifft im Wesentlichen den Bereich der Besteuerung von konzerninternen grenzüberschreitenden Gewinnausschüttungen. Konkret wird nunmehr im Fall der Übersiedelung von einem Vertragsstaat in den anderen Vertragsstaat das Besteue­rungsrecht des ehemaligen Sitzstaates an den stillen Reserven für fünf Jahre aufrecht­erhalten. Damit soll verhindert werden, dass Unternehmen kurzfristig nur zur Steuer­schonung ihren Sitz verlegen.

Zweifelsfrei, und das wird richtig festgehalten, fällt dieses Abkommen natürlich nicht in den Anwendungsbereich des EU-Rechtes.

Das Vorblatt der Regierungsvorlage führt indessen richtigerweise aus, dass damit – ich zitiere – „die gleiche steuerliche Wettbewerbssituation wie im Verhältnis zu den EU-Staaten geschaffen werden“ soll. – Das gibt durchaus Gelegenheit, sich kurz diesem Thema zu widmen, nämlich dem Thema der Harmonisierung der Steuern in der Euro­päischen Union.

Zweifelsfrei – und das ist unbestritten – hat die Harmonisierung im Bereich der indirek­ten Steuern die Schaffung des einheitlichen Binnenmarktes für Waren überhaupt erst möglich gemacht. Was hingegen die direkten Steuern angeht, wird dem nahezu unge­hemmten Steuerdumping tatenlos zugesehen, in Wirklichkeit von manchen sogar das Wort geredet – und bei weitem nicht nur von den neuen Beitrittsländern.

Im Interesse fairer Wettbewerbsverhältnisse und damit auch einer steigenden Akzep­tanz der EU bei der Bevölkerung sollten wir diesem Thema der Harmonisierung der direkten Steuern hohes Augenmerk widmen. Wir hatten ja auch die Möglichkeit, dieses Thema mit Vertretern des Wirtschafts- und Währungsausschusses des Europäischen Parlaments hier in diesem Haus zu besprechen.

Ich glaube, und das ist mir besonders wichtig, wir sollten uns dabei nicht auf die Dis­kussion einheitlicher Bemessungsgrundlagen beschränken, sondern insbesondere auf die Diskussion rund um die Einführung von Mindeststeuersätzen im Bereich der direk­ten Besteuerung, vor allem im Bereich der Unternehmensbesteuerung eingehen. Nur dann können wir nämlich dem entsprechen, was im Vorblatt der gegenständlichen Re­gierungsvorlage mit der Formulierung „gleiche steuerliche Wettbewerbssituation“ ange­deutet wird.

Der vorliegenden Abkommensrevision werden wir natürlich die Zustimmung erteilen. (Beifall bei der SPÖ.)

20.21


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Antrag des Finanzausschusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Zusatzprotokoll in 1211 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Es ist dies einstimmig angenommen.

 


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