Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 142. Sitzung / Seite 61

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auch noch durchgesetzt haben, dazu gratuliere ich Ihnen wirklich. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und den Freiheitlichen.)

10.51


Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Frau Abgeordnete Dr. Partik-Pablé – 5 Minuten Wunschredezeit – zu uns. – Bitte.

 


10.51.57

Abgeordnete Dr. Helene Partik-Pablé (Freiheitliche): Sehr geehrte Damen und Herren! Die sachlichen Ausführungen des Herrn Kollegen Jarolim, die durchaus kritisch waren (Abg. Scheibner: Überraschend!) – es war überraschend, dass sie sachlich waren –, respektiere ich ja noch. Aber zu den Grünen muss ich schon sagen: Sie tun immer so, als ob Sie so wahnsinnig für die Frauen eintreten würden. Aber in diesem Fall, nur weil Ihnen einige Punkte dieses Gesetzes nicht passen, stimmen Sie ganz einfach nicht zu und wären eigentlich dafür, dass wir weiterhin ohne Anti-Stalking-Gesetz auskommen müssen. – Also das ist doch wirklich sehr widersprüchlich. (Präsidentin Mag. Prammer übernimmt den Vorsitz.)

Frau Abgeordnete Weinzinger und Frau Abgeordnete Stoisits, es ist doch wirklich alles, was Sie gesagt haben, an den Haaren herbeigezogen! Sie verzerren die wirklichen Verhältnisse. Sie behaupten, es hätte eine geheimnisvolle Arbeitsgruppe im Justiz­ministerium gegeben. – Die war überhaupt nicht geheimnisvoll. Die Frau Minister hat immer wieder gesagt, reden wir erst über das Anti-Stalking-Gesetz, wenn die Arbeits­gruppe zu einer Entscheidung gekommen ist.

Sie behaupten, die Ernsthaftigkeit fehlt. – Überhaupt nicht! Die Frau Minister hat immer wieder erklärt, wie wichtig ihr die Sache ist. Ich weiß nicht, wie viele sozialistische Justizminister oder jene, die Ihnen zugeordnet werden können, dieses Thema nicht in Angriff genommen haben. Stalking gibt es seit Jahrzehnten, aber kein sozialistischer Justizminister oder Innenminister hat sich je darum gekümmert. Frau Minister Gastinger hat es getan! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Sie behaupten, für Frauen gäbe es nur einen Schutz zweiter Klasse. – Völlig absurd! Sie sagen weiters, die Polizei geht das überhaupt nichts an. Also ich würde Sie wirklich bitten, nicht zu verunsichern, sondern wenigstens einigermaßen bei der Wahrheit zu bleiben!

Wenn es zu Gewaltanwendungen kommt, haben wir ja jetzt schon das Wegweiserecht. Zehn Tage lang muss der Täter von der Wohnung wegbleiben. Wenn eine dauerhafte Wegweisung erreicht werden soll, dann geht man zum Gericht. Jemand bekommt eine einstweilige Verfügung. Ich habe noch nie gehört, dass es da Probleme mit der Zeit gibt, dass die Gerichte zu säumig sind, sondern das funktioniert. Genauso wird es auch funktionieren beim Verbot der Kontaktaufnahme.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Abgeordneten der Grünen tun ja so, als ob überhaupt kein Einschreiten erfolgen könnte, wenn permanent Rosen geschickt werden oder es Telefonanrufe oder die Belästigung durch SMS gibt. – Das stimmt ja überhaupt nicht, sondern man geht zu Gericht. Stalking setzt ja voraus, dass es eine beharrliche, das heißt, eine ständige Belästigung gibt. Stalking ist ja nicht bei ein­maliger Belästigung gegeben, sondern bei mehrmaliger.

Jetzt wird jemand viermal telefonisch terrorisiert. Am fünften Tag geht die Frau – meistens handelt es sich um Frauen – zu Gericht und beantragt eine einstweilige Verfügung. Sie muss dort nur glaubhaft machen, dass sie terrorisiert wird, und das genügt. Es gibt praktisch keine Anhörung des Gegners. Dann steht die Frau schon unter dem Schutz der Exekutive.

 


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