unserem Status quo zu beharren. Besser ein kleiner Schritt und ein Anfang als überhaupt nichts. – Das war unsere Devise, und außerdem gab es damals im Ausschuss auch noch einen Plan, dass das Anti-Stalking-Gesetz bis Jänner 2006 in Kraft treten sollte.
Im Oktober 2005 erfolgte ein Gesetzentwurf von der Justizministerin, der sehr mangelhaft war. Das haben auch zahlreiche Stellungnahmen ausgedrückt. Dieser hätte im Jänner 2006 durch den Ministerrat gehen sollen. Dann hat sich das Innenministerium quergelegt, und auch – nicht zu vergessen – das Finanzministerium. Dieses hat auf einmal die Finanzierbarkeit angezweifelt und so weiter. Alles in allem war dies keine professionelle Vorgangsweise der Justizministerin.
Nach vielen Hindernissen wird jetzt ein Gesetz beschlossen, das zwar nicht ganz so ist, wie wir es ursprünglich vorgeschlagen haben, aber es ist ein erster Schritt und das ist ganz wichtig. Ich denke, die NGOs, die Experten, Expertinnen, die mit den Betroffenen arbeiten, können mit diesem Gesetz leben. Das ist wichtig. Darum stimmen wir heute auch zu. Wir müssen uns aber auf alle Fälle ansehen, wie sich das auf die Betroffenen auswirkt und dann gegebenenfalls rasch handeln. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
11.08
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin ist Frau
Abgeordnete Dipl.-Ing. Achleitner. Freiwillige
Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte. (Abg. Neudeck –
in Richtung der sich zum Rednerpult begebenden Abg.
Dipl.-Ing. Achleitner –: Geh, sag ihnen, wie es wirklich war! –
Abg. Heinisch-Hosek: Genau so!)
11.08
Abgeordnete Dipl.-Ing. Elke Achleitner (Freiheitliche): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Bundesministerinnen! Hohes Haus! Frau Kollegin Stadlbauer, Sie tun wirklich so, als ob die SPÖ selbst nicht vor dem Jahr 2000 in der Regierung gewesen wäre! Sie hatten damals eine Frauenministerin, Frau Mag. Prammer, und daher frage ich Sie: Warum haben Sie dieses Gesetz nicht damals schon umgesetzt? Gott sei Dank gibt es jetzt eine BZÖ-ÖVP-Regierung, die dieses Problem tatkräftig aufgegriffen und auch umgesetzt hat.
Wir stehen auch nicht an, Probleme, die dargestellt werden, aufzugreifen und sie zu lösen. Ich möchte Sie nur daran erinnern, dass wir letztes Jahr hier im Hohen Haus gemeinsam mit VertreterInnen der SPÖ eine Enquete zum Internationalen Frauentag abgehalten haben, im Rahmen derer wir diese Thematik gemeinsam diskutiert haben, die jetzt in dieser Gesetzesvorlage daliegt.
Frau Kollegin Weinzinger, Frau Kollegin Stoisits, Sie heften sich immer auf Ihre Fahnen, Politik für Frauen zu machen und dies zu Ihrem Schwerpunkt zu machen. Und genau dann, wenn es darum geht, Maßnahmen umzusetzen, wenn es darum geht, ganz konkrete Taten zu setzen, sind Sie nicht dabei und sagen: Nein, da machen wir nicht mit! Das tun wir nicht!
Unsere Devise ist, nicht zu jammern, nicht heiße Luft zu reden, sondern wirklich aktiv zu handeln, wenn es um Verbesserungen der Situation der Frauen geht. Es sind in erster Linie Frauen, die von Stalking betroffen sind. Über 80 Prozent der Betroffenen sind Frauen, aber natürlich können auch Männer gestalkt werden, und auch für jene ist es wichtig, dass genau diese Möglichkeiten, die jetzt im Gesetz vorliegen, greifen.
Sehr geehrte Damen und Herren, mit diesem Anti-Stalking-Gesetz wird das deutliche Signal gesetzt, dass wir jegliche Gewalt insbesondere an Frauen nicht wollen, dass wir das nicht akzeptieren. Mit diesem Gesetz haben Frauen erstmals die Chance, sich zu wehren, wenn zum Beispiel der Ex-Mann ständig vor der Tür steht und lauert, sie zwar