Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 142. Sitzung / Seite 66

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nicht körperlich bedrängt, aber durch ständige Verfolgung Psychoterror ausübt, was bis zum Auslösen einer Krankheit führen kann.

Bis jetzt konnte man erst eingreifen, wenn wirklich etwas passiert ist, wenn tätlich angegriffen worden ist oder wenn beim Opfer eine tatsächliche psychische Erkrankung vorliegt. Frauen mussten sich bis jetzt immer damit abfinden, dass diese Situation belächelt wurde, verharmlost wurde und dass sie darauf hingewiesen worden sind: Das ist ja Privatsache, mit dem musst du schon selbst zurechtkommen!

Durch das neue Anti-Stalking-Gesetz kann die Frau im vorliegenden Fall, den ich gerade geschildert habe, bei der Polizei anrufen, und der Stalker muss sich vor Gericht und vor der Polizei verantworten und kann bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe erhalten.

Wesentlich ist auch noch, dass in diesem Gesetz vorliegt, dass die Stalkingopfer in ihrer akuten Situation aktiv unterstützt werden und dass sie die Möglichkeit haben, durch Interventionsstellen eine psychosoziale Rechtsbegleitung zu erfahren.

Sehr geehrte Damen und Herren, zum Abschluss möchte ich mich einer Aussage der Obfrau des Vereins Autonome Österreichische Frauenhäuser anschließen, die sicher tagtäglich mit Schicksalen von Frauen zu tun hat und die sich bei der Justizministerin Karin Gastinger bedankt, denn sie meint: Karin Gastinger ist die erste Justizministerin, die sich so aktiv eingesetzt hat für ein Gesetz, das vor allem Frauen helfen wird. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

11.13

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es hat sich nun Frau Bundesministerin Mag. Gastinger zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Bundesministerin.

 


11.13.23

Bundesministerin für Justiz Mag. Karin Gastinger: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Regierungskollegin! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohes Hau­ses! Ich möchte gleich an das anschließen, was Frau Abgeordnete Achleitner gesagt hat: Gerade bei der Gesetzwerdung dieses Anti-Stalking-Gesetzes haben wir sehr eng mit den Kriseninterventionsstellen zusammengearbeitet, sei es jetzt mit den Frauen­häusern oder den Kriseninterventionsstellen der Stadt Wien. Ich kann nur sagen, dass dieser Entwurf in enger Abstimmung mit diesen Stellen erfolgt ist und dass mir diese Stellen mitgeteilt haben, dass dies ein ganz maßgeblicher Schritt im Sinne des Opferschutzes ist und dass diese Kriseninterventionsstellen mit dieser Gesetzes­vorlage sehr zufrieden sind.

Das Nächste, was ich Ihnen noch mitteilen wollte, ist Folgendes: Wenn wir den euro­päischen Vergleich bezüglich der Regelungen im Bereich Stalking anschauen, sehen wir, dass es diese in Großbritannien, in den Niederlanden, in Schweden und in Belgien gibt. Das sind die einzigen vier Länder in Europa, die eine Anti-Stalking-Regelung haben. In Deutschland wurde bereits unter Rot-Grün vier Jahre lang versucht, eine Anti-Stalking-Regelung praktisch umzusetzen. Das ist nicht gelungen. Es ist nach wie vor noch im Regierungsprogramm in Deutschland, doch es gibt dort bis dato noch keine Anti-Stalking-Regelung.

Uns ist es während unserer Regierungszeit gelungen, innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten, wie es Frau Abgeordnete Stadlbauer hier konkret ausgeführt hat, einen Entwurf für eine Anti-Stalking-Regelung, der ein umfassendes Konzept zum Schutz der Opfer vorsieht, umzusetzen. Ich denke, das ist eine gute Lösung gewesen.

Was Sie auch nicht vergessen dürfen, ist, dass das ein Bereich war, der nicht im Regie­rungsprogramm dieser Regierung vorgesehen war, sondern dass es ein zusätz­liches Vorhaben war, das wir zum Schutz der Opfer, die, wie Sie richtig ausgeführt haben, großteils Frauen sind, sehr gerne durchgeführt haben.

 


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