Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 142. Sitzung / Seite 73

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Praßl. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


11.32.59

Abgeordneter Michael Praßl (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerinnen! Sehr geehrte Damen und Herren im Hohen Haus! Ich möchte mich mit der Änderung des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung und im Speziellen ein wenig mit dem Umweltstrafrecht beschäftigen.

Ein mehr als seit drei Jahren bestehender Rahmenbeschluss des Europäischen Rates, genau gesagt vom 27. Jänner 2003, verpflichtet Österreich dazu, eine Veränderung im nationalen Strafgesetzbuch und in der Strafprozessordnung vorzunehmen. Artikel 2 und Artikel 3 des Rahmenbeschlusses machen es notwendig, bestehende Gesetzes­bestimmungen zu verändern beziehungsweise neue Paragraphen hinzuzufügen. Es muss dazugesagt werden, dass bei diesen Änderungen nur das unbedingt Erfor­derliche getan wird, um die völkerrechtlichen Verpflichtungen zu erfüllen.

Die Anforderungen an die Regierungsvorlage lassen sich an den Schwerpunkten der Umweltkriminalität in den Mitgliedstaaten messen. Das sind zum Beispiel: Schäden oder zumindest potentielle Gefahren, die Beeinträchtigungen durch Umweltmedien nach sich ziehen, bestimmte für Mensch oder Umwelt schädliche oder zumindest gefährliche Verhaltensweisen des rechtswidrigen Umganges mit gefährlichen Abfällen oder radioaktiven Stoffen sowie das Betreiben von gefährlichen Anlagen und rechts­widrige Verhaltensweisen im Zusammenhang mit Tieren und Pflanzen der geschützten Art und mit der Ozonschicht, wenn sie vorsätzlich oder grob fahrlässig begangen werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die bestehenden Vorsatzdelikte werden im Hinblick auf deren Schutzbereich angepasst. Als Beispiel möchte ich hier etwa die Ausweitung im Bereich zum Schutz der Denkmäler und fremde Sachen erwähnen.

Zum anderen müssen aber, wie schon erwähnt, auch Fahrlässigkeitsdelikte eingefügt werden. Neue Strafbestimmungen werden hier geschaffen; Strafbestimmungen gegen den fahrlässigen unerlaubten Umgang mit Kernmaterial oder radioaktiven Stoffen sowie gegen das fahrlässige umweltgefährdende Betreiben von Anlagen.

Erhalten bleiben Elemente im Strafgesetzbuch als Gefährlichkeitsdelikte beziehungs­weise potentielle Gefährdungsdelikte, sie werden aber im Hinblick auf die zu schützenden Rechtsgüter angepasst und eingefügt. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

11.35


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es hat sich nun Frau Bundesministerin Rauch-Kallat zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Ministerin.

 


11.35.54

Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat: Frau Präsident! Frau Regierungskollegin! Hohes Haus! Als Frauenministerin ist es für mich eine große Freude, dass heute dieses Anti-Stalking-Gesetz beschlossen werden kann. Ich möchte mich ausdrücklich bei Frau Bundesminister Gastinger dafür bedanken, dass sie es noch in dieser Legislaturperiode zustande gebracht hat, dieses Gesetz dem Parlament zuzuleiten und dafür auch eine Mehrheit zu bekommen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Ich bedauere außerordentlich, dass die SPÖ hier nicht über ihren Schatten springen kann, zumal sie selbst sagt, dass sie seit langem dieses Anti-Stalking-Gesetz gefordert hat. „Stalking“ ist sicher ein neuer Begriff, aber so neu ist der Begriff nicht, dass er nicht


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