Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 142. Sitzung / Seite 74

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schon 1995 bekannt gewesen wäre, und in der Legislaturperiode von 1995 bis 1999 hat es eine Frauenministerin Barbara Prammer, einen Innenminister Schlögl – vielleicht hat er sich ja mit Händen und Füßen gewehrt; Gott sei Dank hat Frau Bundesminister Prokop sich nicht mit Händen und Füßen gewehrt – und einen Justizminister Michalek gegeben. Also niemand hätte Sie daran gehindert, dieses Gesetz in den Ministerrat zu bringen. Jetzt, weil die Trauben vielleicht zu hoch gehangen sind, beleidigt zu spielen und nicht mitzugehen, halte ich nicht für sehr demokratisch. (Zwischenbemerkung von Bundesministerin Mag. Gastinger.) – Ach so, Entschuldigung! Die Grünen gehen nicht mit, die SPÖ geht mit. – Entschuldigung! Ich freue mich, dass das anerkannt wird! Ich nehme alles zurück und freue mich ganz besonders. Das war ein Missverständnis!

Ich bedauere, dass die Grünen nicht mitgehen, denn ich glaube auch, dass, wie Frau Bundesminister Gastinger bereits gesagt hat, es besser ist, ein Gesetz durchzu­bringen, als ewig zu verhandeln und dann kein Gesetz zu haben. Es wird für die Betrof­fenen in jedem Fall eine wesentliche Verbesserung ihrer Situation sein. (Beifall bei der ÖVP.)

Besonders bedanken möchte ich mich bei Frau Bundesminister Gastinger auch noch dafür, dass sie im Bereich der traditionsbedingten Gewalt eine Verschärfung der Maßnahmen erreicht hat, dass sie die Genitalverstümmelung und vor allem auch die Frage der Zwangsheirat zu Offizialdelikten gemacht und damit sichergestellt hat, dass allfällige Anzeigen auch durch Druck auf die Betroffenen nicht zurückgezogen werden können.

In diesem Sinne, glaube ich, können wir mit diesem Gesetz heute eine wesentliche Verbesserung für Frauen in unserem Land, für von Gewalt oder Psychoterror bedrohte Frauen in unserem Land beschließen. Ich bedanke mich noch einmal ausdrücklich dafür. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

11.38


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Wurm. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


11.39.02

Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frauen Ministerinnen! Auch ich bin froh, dass endlich dieses Anti-Stalking-Gesetz vorgelegt wird. Nachdem Frau Ministerin Rauch-Kallat darauf hingewiesen hat, dass die SPÖ schon in den Jahren 1995 bis 1999 die Möglichkeit gehabt hätte, dieses Gesetz zu beschließen, weise ich darauf hin, dass wir im Jahre 1996 das Gewaltschutzgesetz, das Opfer vor Gewalt in der Familie schützen soll, hier beschlossen haben. Es war nicht einfach – vielleicht können Sie sich erinnern –, in Regierungskoalition mit Ihnen dieses Gewaltschutzgesetz zu verhandeln. Und soweit ich mich erinnere, waren die FPÖ-Abgeordneten damals dagegen. Eine einzige Abgeordnete ist damals aufge­standen und hat mit uns gestimmt. Es war Kollegin Haller, ich kann mich noch gut erinnern, sehr geehrte Damen und Herren!

Das Thema „Gewalt gegen Frauen, Gewalt in der Familie, Gewalt im Familienkreis“ zu enttabuisieren, zu diskutieren und öffentlich zu machen, was etwas Wesentliches ist, war immer ein Anliegen der SPÖ beziehungsweise der SPÖ-Frauen. Wir haben uns immer vehement dafür eingesetzt, dass das diskutiert wird und dass entsprechende Maßnahmen gesetzt werden. (Beifall bei der SPÖ.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Überall in Europa – auch im Europarat, wo ich Mitglied bin – wird das Gewaltschutzgesetz immer wieder als Erfolgsgeschichte zitiert, und Österreich wird eingeladen, vorzustellen, wie wunderbar es funktioniert. Und wenn wir hier heute – Gott sei Dank, sage ich – eine weiterführende Gesetzesmaterie in


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