Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 142. Sitzung / Seite 152

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hat, wie die Finanzmarktaufsicht mehrfach von seinem Aufsichtsratsvorsitzenden und von seinem Generaldirektor angelogen wurde und die Unwahrheit gesagt wurde. (Abg. Mag. Molterer: Unerhört!)

Meine Damen und Herren, daher muss ich Ihnen, wenn Sie sagen, ich sei schuld, sagen: Lächerlicher geht es nicht! Das ist kein Beitrag zur Aufklärung! (Beifall und Bravorufe bei der ÖVP. – Zwischenrufe bei der SPÖ.) Das ist eine Verzweiflungstat Ihrer Parteistrategen, und ich hoffe, es fällt ihnen mehr ein!

Frage 12 darf ich wie folgt beantworten: In der Verstaatlichten Industrie hat es von 1981 bis 1990 Zuschüsse des Steuerzahlers von etwa 4,3 Milliarden € gebraucht. Gleichzeitig sind etwa 50 000 Arbeitsplätze verloren gegangen. Bei der Länderbank waren Zuschüsse von 430 Millionen € nötig. Bei der DDSG war ein Zuschuss von etwa 380 Millionen € vonnöten. Bei der AMAG bedurfte es bei der Privatisierung eines Zuschusses von etwa 87 Millionen €. Bei Grundig gab es von1983 bis 1988 Zuschüsse von 50 Millionen €. 2003 sind trotzdem 800 Arbeitsplätze verloren gegangen. Beim „Konsum“ gab es Lieferantenverbindlichkeiten von 116 Millionen €, der Insolvenzaus­fallfonds war mit 145 bis 218 Millionen € belastet, und 5 000 Arbeitnehmer wurden gekündigt. Bei der Bank Burgenland betrug die übernommene Haftung des Landes 480 Millionen €. Fremdwährungsspekulationen unter meinem Vorgänger Finanzminis­ter außer Dienst Edlinger brachten Kurs- und Zinsverluste von 1 868 000 000 €. (Abg. Dr. Stummvoll: Beachtlich! – Abg. MagMolterer: Unglaublich! – Weitere Zwischen­rufe bei der ÖVP.)

Die Gemeinde Wien soll laut Medienberichten durch ihren Tausch der Bank-Austria-Anteile in Anteile der Hypo-Vereinsbank über die Anteilsverwaltung Zentralsparkasse bis zu 1 Milliarde € verloren haben.

Die letzte Frage, Frage 13, in der die Penthouse-Wohnungen der Herren Flöttl, Elsner und Verzetnitsch angesprochen sind, darf ich wie folgt beantworten:

Wie jeder Steuerpflichtige haben selbstverständlich auch die angesprochenen Per­so­nen ein Recht auf Wahrung der abgabenrechtlichen Geheimhaltungspflicht. Ich möchte aber kurz ausführen, was unter einem Sachbezug, der hier zur Debatte steht, zu verstehen ist: Einnahmen und somit Sachbezüge im Sinne des § 15 Einkom­men­steuergesetz 1988 liegen dann vor, wenn dem Steuerpflichtigen geldwerte Vorteile im Rahmen seiner außerbetrieblichen Einkunftsarten zufließen. Geldwerte Vorteile sind mit dem üblichen Mittelpreis des Verbrauchsortes anzusetzen. Die bekanntesten Sachbezüge sind zum Beispiel Dienstwagen oder Dienstwohnungen. Zu den Sach­bezügen ist eine Verordnung ergangen, die unter anderem auch Regelungen enthält, die die Bewertung von Wohnraum mit Quadratmeterpreisen pro Monat betreffen.

Meine Damen und Herren, damit möchte ich abschließen und nochmals sagen: Unser größtes Interesse muss es sein, die Zukunft der Bank zu sichern, den Sparern Sicherheit zu geben und auf der anderen Seite eine lückenlose Aufklärung dieser Vorkommnisse sicherzustellen! – Danke vielmals. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

15.53


Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gehen nunmehr in die Debatte ein.

Zur Geschäftsbehandlung hat sich der Klubobmann der Sozialdemokraten Dr. Cap zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


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