Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 142. Sitzung / Seite 234

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Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der von Herrn Abgeordnetem Wittauer verlesene Abänderungsantrag der Abgeordneten Wittauer, Missethon und Eder ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Wittauer, Dipl.-Ing. Missethon, Eder, Kolleginnen und Kollegen, betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird (27. KFG-Novelle) (1327 d.B.), in der Fassung des Ausschussberichtes (1368 d.B.)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage zum Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird (27. KFG-Novelle), (1327 d.B.), in der Fassung des Ausschussberichtes (1368 d.B.), wird wie folgt geändert:

1. Vor der bisherigen Z 1 wird folgende neue Z 1 eingefügt:

„1. § 99 Abs. 5a lautet:

,(5a) Der Lenker eines Kraftwagens oder eines mehrspurigen Kraftrades hat während des Fahrens stets auch tagsüber Abblendlicht, Nebellicht, sofern dieses mit in die Fahrzeugfront integrierten Nebelscheinwerfern ausgestrahlt wird, oder spezielles Tagfahrlicht zu verwenden, auch wenn keine Sichtbehinderung durch Regen, Schnee­fall oder Nebel vorliegt. Abs. 2 gilt in diesem Fall nicht. Wird Abblendlicht oder das im ersten Satz beschriebene Nebellicht tagsüber als Tagfahrlicht verwendet, so kann die Schaltung wie bei Tagfahrleuchten erfolgen und es gelten die Bestimmungen des § 14 Abs. 3 und Abs. 4 nicht.‘“

2. Die bisherigen Z 1 bis 7 werden als Z 2 bis 8 bezeichnet.

Begründung

Zu Punkt 1(§ 99 Abs. 5a):

Es soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass auch Nebellicht als Alternative zum Abblendlicht oder Tagfahrlicht als zulässige Lichtquelle verwendet werden kann. Das hat Vorteile, weil dadurch die Glühlampen des Abblendlichtes geschont werden und deren Lebensdauer verlängert wird. Allerdings sollen nur Nebelscheinwerfer verwendet werden dürfen, die in die Fahrzeugfront eingebaut sind, da bei diesen ein Blendungs­effekt ausgeschlossen werden kann.

Zu Punkt 2:

Redaktionelle Anpassung: Umreihung der Ziffern.

*****

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Moser. – Bitte.

 


20.28.36

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Klar: Wir sind für eine Winterreifenpflicht. Eigentlich besteht schon jetzt praktisch die Vorschrift, dass man mit Winterreifen fährt,


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