Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 146. Sitzung / Seite 54

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Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Ab­geordnete Mag. Muttonen. – Bitte.

 


13.16.43

Abgeordnete Mag. Christine Muttonen (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Auch ich möchte Stellung beziehen zu dem Bundesgesetz betreffend den Auslandsösterreicher-Fonds. Wie wir schon gehört haben, bringt die Novellierung insbesondere eine Erweiterung der finanziellen Unterstützungsmöglich­keiten. Künftig wird nämlich der Bezieher- und Bezieherinnenkreis auch auf so ge­nannte Herzensösterreicher und -österreicherinnen erweitet. Das finde ich besonders wichtig, denn darunter fallen, wie wir auch schon gehört haben, ehemalige österreichi­sche Staatsbürger, die vor allem auf Grund der Verfolgung durch Organe der NSDAP oder der Behörden des Dritten Reiches im Ausland leben, aber auch Menschen, die wegen ihres Einsatzes für eine demokratische Republik Österreich Verfolgungen aus­gesetzt waren.

Dieser Fonds hat die Aufgabe, österreichische StaatsbürgerInnen mit Hauptwohnsitz im Ausland finanziell zu unterstützen, wenn sie in außerordentliche materielle Not gera­ten sind. Zukünftig sollen eben auch ehemalige österreichische Staatsbürger oder Kin­der österreichischer Staatsbürger unterstützt werden, wenn hierfür Mittel vorhanden sind; das ist aber ein Punkt, auf den ich noch genauer eingehen werde.

Die Gruppe der „Herzensösterreicher“ und „Herzensösterreicherinnen“ ist gar nicht so klein, wie man vielleicht annehmen würde. Wir haben schon gehört, dass es rund eine Million Menschen gibt, die sich als „Herzensösterreicher“ und „Herzensösterreicherin­nen“ bezeichnen. Das sind Österreicher, die schon in der zweiten oder in der dritten Generation im Ausland leben – bei ungefähr 400 000 so genannten Passösterreichern und Passösterreicherinnen im Ausland.

Grundsätzlich begrüßen wir diese Gesetzesänderung gerade angesichts des Gedenk­jahres 2005 mit seinen zahlreichen Jubiläen und Gedenktagen, die dazu führen sollten, sich mit gern verdrängten Phasen unserer Geschichte auseinander zu setzen und sich diese wieder ins Bewusstsein zu rufen. Gerade auch anlässlich des heutigen Gedenk­tages ist es ein wichtiges Zeichen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ein scheinbares Nebenthema wie die Einbeziehung der „HerzensösterreicherInnen“ in den Auslandsösterreicher-Fonds kann dazu beitra­gen, sich der Vergangenheit zu stellen und zu deren Aufarbeitung beizutragen, vor allem, weil es, wie ich schon erwähnt habe, in den Erläuterungen heißt, dass NS-Opfer und deren Angehörige besonders bevorzugt werden sollten. – Anzumerken wäre aller­dings, dass dem guten Willen in Worten wenig Taten bei der Finanzierung folgen, denn die Dotierung des Fonds bleibt leider gleich, obwohl es eine Erweiterung auf wesentlich mehr Menschen gibt. So heißt es im Text: „Die Erweiterung des Bezieherkreises auf so genannte Herzensösterreicher führt zu keinen finanziellen Mehrbelastungen, da diese nur nach Maßgabe der vorhandenen Mittel berücksichtigt werden.“

Bei allem Verständnis für Budgetfragen bekommt der positive Ansatz durch diese Ein­schränkung einen doch etwas bitteren Beigeschmack. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

13.19


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Ab­geordneter Murauer. – Bitte.

 


13.20.28

Abgeordneter Walter Murauer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär Winkler! Hohes Haus! Es handelt sich hierbei im Allgemeinen um ein Gesetzespaket, das sehr viel Einigkeit beinhaltet.

 


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