Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 146. Sitzung / Seite 56

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Herr Staatssekretär! Ich möchte bei dieser Gelegenheit nicht verabsäumen, dem Herrn Bundeskanzler, der Frau Bundesministerin und Ihnen für das Engagement während des Vorsitzes in Europa zu gratulieren! Ich denke, wir Österreicher können stolz sein, dass auch international bestätigt wird, wie erfolgreich, wie engagiert wir, die Österrei­cher, die österreichische Bundesregierung, in Sachen EU-Vorsitz unterwegs sind. (Bei­fall bei der ÖVP.)

13.25


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Ab­geordneter Dr. Bauer. – Bitte.

 


13.25.59

Abgeordneter Dkfm. Dr. Hannes Bauer (SPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Ich möchte jetzt keine Diskussion über das Wahlrecht führen, aber die Position ist ziemlich klar: Es gibt laut Verfassung ein geheimes und persönliches Wahl­recht. Daher bin ich dafür, dass alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, die den Zu­gang zur Ausübung der Wahl gewährleisten, aber darüber hinaus gibt es auch noch verfassungsmäßige Überlegungen.

Ich möchte ganz kurz zur Ausbildungsstätte, zur Diplomatischen Akademie, die der Herr Staatssekretär so hervorgehoben hat, Stellung nehmen. Ich meine, dass das tat­sächlich eine große und wichtige Einrichtung im österreichischen Bildungswesen ist und dass auch ein ungebrochenes Bildungsinteresse und Ausbildungsinteresse be­steht. Und das beste Zeugnis liefert sich die Akademie selbst, indem rund 60 Prozent der Teilnehmer ausländische Studierende sind – und das zeugt doch von einer sehr hohen Anerkennung.

Ich glaube auch, dass es für die internationale Anerkennung wichtig ist, den Erforder­nissen Rechnung zu tragen und sie im Bologna-Prozess einzugliedern. Es ist wichtig, dass der Master of Advanced International Studies (M.A.I.S.) auch im Bologna-Prozess berücksichtigt wird und damit letztlich auch Übertritte und Anerkennungen in Richtung Doktoratsstudien ermöglicht werden.

Vom Kollegen Cap wurde schon angesprochen, dass er in den Vorgesprächen an­geregt hat, dass die Gastprofessoren länger bestellt werden können. Dafür möchte ich ihm danken, denn ich halte das für sehr wichtig. Wir wollen mit diesem Gesetz die Schwierigkeiten betreffend Anerkennung für Studierende an der Diplomatischen Aka­demie abschaffen und eine Gleichstellung herbeiführen.

Ich möchte auch sagen, dass es sich dabei nicht mehr nur um jene Studierenden han­delt, die sich ausschließlich in den Diplomatischen Dienst begeben. Wir haben uns die Unterlagen betreffend die Österreicherinnen und Österreicher sehr genau angeschaut: Natürlich gibt es ein großes Interesse an der diplomatischen Laufbahn, aber auch dar­an – und das ist für uns wichtig –, in internationalen Organisationen, in europäischen Institutionen, aber auch in anderen öffentlichen Diensten sowie in der Privatwirtschaft, vorwiegend in international tätigen Konzernen, beschäftigt zu sein.

Über die Studiengebühren sollte man auch reden. Es wurde bereits angesprochen, dass es sich um eine postgraduale Ausbildung handelt, die auch etwas kostet. Derzeit liegen die jährlichen Kosten bei 7 600 €. Das heißt, bei einem zweijährigen Ausbil­dungslehrgang kostet das doch einiges!

Ich weiß schon, dass es auch die Möglichkeit von Stipendien gibt – es gibt einen Sti­pendienfonds –, aber dennoch glaube ich, dass nicht nur auf Sponsoren zurückgegrif­fen werden soll, sondern dass ein geregeltes System der Fördertätigkeit besser wäre und letztlich auch ein geregelter Zugang dazu zu sichern wäre.

 


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