Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 150. Sitzung / Seite 255

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Ganz kurz zum Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz und zum Lebensmittel­sicherheits- und Verbraucherschutzgesetz: Innerhalb von nur wenigen Monaten der EU-Ratspräsidentschaft Österreichs ist es unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gelungen, zur Novellierung der Verordnung zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel sowie zur ver­wandten Verordnung über traditionelle Produktionsmethoden eine Einigung zwischen dem Rat und dem Europäischen Parlament bereits in erster Lesung zu erreichen. Auch das ist ein großer Erfolg. Diese Verordnungen wurden bereits am 31. März 2006 kund­gemacht. Diesem Umstand wird jetzt mit dieser Novelle zum Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz Rechnung getragen. Offensichtlich arbeiten wir schnel­ler, als es sich die SPÖ vorstellen kann.

Lassen Sie mich noch die Frage beantworten, die Herr Abgeordneter Maier gestellt hat! Das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz wurde nach Beschluss des Lebensmittel­sicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes durch dieses Hohe Haus beschlossen. Es wurde aber vor dem LMSVG kundgemacht, weil für die Kundmachung des LMSVG die Zustimmung der Bundesländer erforderlich war. Diese Vorgangsweise wurde vom Ver­fassungsdienst als zulässig angesehen. Es ist daher von der Geltung der novellierten Bestimmung auszugehen.

Weshalb dieser Absatz im RIS fehlt, das kann ich nicht beurteilen. Es gibt aber einen Haftungsausschluss im RIS. Dazu müssen Sie die zuständige Stelle fragen. Aber Sie können davon ausgehen, dass das Geltung hat. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

20.15


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Krainer. – Bitte.

 


20.16.06

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Tierärztegesetz finden sich durch­aus einige Verbesserungen, einige Punkte, denen man an und für sich zustimmen könnte, allerdings gibt es auch einige Punkte, die das unmöglich machen, zum Beispiel das Praktikum.

Kollege Rasinger! Sie sind, glaube ich, unmittelbar nach mir dran, vielleicht könnten Sie uns erklären, ob Humanmediziner in Zukunft auch ein Jahr Praktikum machen müssen, um eine Hausapotheke führen zu können (Abg. Dr. Rasinger: Drei bis vier Jahre!), obwohl Humanmediziner wesentlich mehr Möglichkeiten haben beziehungs­weise wesentlich mehr machen dürfen als Tierärzte.

Ich habe gefragt, ob sie ein Praktikum machen müssen. (Abg. Dr. Brinek: Vier Jahre!) Nein, ein Praktikum müssen sie nicht machen. Das hat er auch nicht gesagt, da müs­sen Sie genau zuhören! (Abg. Dr. Brinek: Vier Jahre, hat er gesagt!) Praxis – nicht Praktikum! Das ist ein Riesenunterschied. Darum geht es nämlich: dass Sie mit dieser Gesetzesnovelle in Wirklichkeit die Möglichkeit zur Berufsausübung von fertig ausge­bildeten Tierärzten einschränken wollen. Sie haben unsere Bedenken im Ausschuss auch nicht ausräumen können. Ganz im Gegenteil: Sie haben uns noch darin bestärkt, weil Sie beziehungsweise Ihre Beamten selbst gesagt haben: Ja, das will die Tierärzte­kammer! Sie haben gesagt, Sie hätten die wesentlichen Beschränkungen aus dem Weg geräumt. Aber wir sehen das in einigen Bereichen nicht so. Überraschend ist das nicht. Denn: Dass Klientelpolitik Ihr Markenzeichen ist, Frau Bundesministerin, ist nicht neu und auch in diesem Fall wieder zu merken.

Auch ein Wort zum Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz. Dazu darf ich quasi fernmündlich vom Jacky Maier hier vortragen, dass es im Abänderungsantrag


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