Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 153. Sitzung / Seite 21

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sie Namen, Adressen und Daten herausrücken. Dagegen wäre zunächst einmal überhaupt nichts einzuwenden.

Das Problem, das daraus entsteht, ist so wie bei einer Baustelle, die zugemacht wird. Oft wird dann gleich eine andere Baustelle aufgemacht. Das Problem ist in diesem Fall, dass die Provider, die Vermittler in eine unangenehme Situation geraten, nämlich in die Situation, dass sie unter Umständen das Datenschutzrecht verletzen, wenn nämlich gar keine Urheberrechtsverletzung vorgelegen ist.

Wenn eine Urheberrechtsverletzung vorliegt, dann ist es klar, dann können sie auch die Daten herausrücken, aber wenn keine vorliegt, dann sollten sie die Daten auch herausrücken, aber dann verletzen sie damit das Datenschutzrecht. Sie kommen so eigentlich in eine Zwickmühle, sie stehen mehr oder weniger mit einem Fuß im Kriminal. (Abg. Mag. Hakl: Wenn geklagt wird, ist das auch nicht anders! Es kann auch so oder so ausgehen!) – Da haben Sie völlig Recht! – Sie müssen beginnen zu recherchieren. Sie brauchen dann auch Rechtshilfe. Und daraus entsteht das Problem: Wer zahlt das? Die haben ja kein Unrecht begangen. Die kommen jetzt zum Handkuss, die müssen etwas finanzieren, das sie gar nicht verursacht haben. (Abg. Mag. Hakl: Deswegen haben wir das auch geändert!)

Deswegen haben wir gesagt: Das müssen wir schon noch einmal überdenken. Das haben wir im Ausschuss angemeldet und auch einen eigenen Antrag dazu einge­bracht. Wir hätten gerne ein Gesetz gehabt, das sich erstens schärfer an den EU-Richtlinien orientiert, das einen Zivilrichter mit einschaltet, der entscheiden soll, ob eine Urheberrechtsverletzung stattgefunden hat, und danach können die Daten heraus­gerückt werden oder nicht. Das wäre eigentlich im Sinne der Rechtssicherheit der richtige Weg gewesen.

Wie das so ist in der Demokratie, haben wir uns dann im Ausschuss letzten Endes auf etwas geeinigt, und mit dem sind wir sehr zufrieden, und auch die Provider sind damit zufrieden. Das schaut jetzt so aus, dass diese Auskunftspflicht materiell tatsächlich besteht, das heißt, es muss Auskunft erteilt werden, wenn ausreichend Beweise für die Verletzung vorliegen und die Kosten dafür auch von den Klägern übernommen werden. Das heißt, die, die das Recht in Anspruch nehmen, müssen die Kosten tragen und die Beweise liefern.

Abschließend möchte ich mich für das konstruktive Klima im Ausschuss bedanken, auch bei der Ministerin, die letzten Endes für dieses Klima gesorgt hat. Ich würde mir in manch anderen Ausschüssen so ein konstruktives Klima wünschen, insbesondere in den Ausschüssen, in denen ich regelmäßig bin, wie im Wissenschaftsausschuss und im Kulturausschuss. Ministerin Gehrer geht auf Anliegen, die wir dort gelegentlich und unserer Ansicht nach zu Recht vertreten, nicht einmal ein. – Ich bedanke mich da noch einmal bei Ihnen. (Beifall bei den Grünen.)

14.05


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Hütl. – Bitte.

 


14.05.23

Abgeordneter Dipl.-Ing. Günther Hütl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Urheberrecht war lange Zeit eine Rechtsmaterie der Spezialisten. Der Durchschnittsbürger lief kaum Gefahr, mit dem Urheberrecht in Konflikt zu geraten. Die Möglichkeiten der modernen Kommunikationstechnik, der digitalen Kopie und der weltweiten Verbreitung über das Internet haben die Situation grundlegend geändert. Heute steht mindestens in jedem zweiten Haushalt ein Gerät, das digitale Kopien ermöglicht, und weit mehr als die


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