Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 153. Sitzung / Seite 22

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Hälfte der Menschen benützt das World Wide Web. Besonders betroffen von dieser Materie sind die vielen Betreiber von Websites. Schon eine private Homepage bietet jede Menge Konfliktstoff, es genügt ein gescanntes Passbild. Gerade im Internet ist das Urheberrecht zu einer der wichtigsten Normen geworden und zugleich zu einer der am häufigsten gebrochenen. Über die Durchsetzungsrichtlinie wurde ja schon ge­sprochen, über diese Enforcement-Richtlinie zur Durchsetzung und zum Schutz von geistigem Eigentum.

Ich möchte auch erwähnen, dass sich vor allem der Verband der österreichischen Musikwirtschaft, der rund 65 000 Musiker, Sänger, Orchester, Ensembles, Komponis­ten und Autoren sowie 2 000 Verlage, Major und Independent Labels und Musikvideo­produzenten vertritt, ganz eindeutig für die Annahme dieser Regierungsvorlage aus­gesprochen hat.

Die Musikwirtschaft hat sich in den letzten Jahren stark gewandelt. Mit neuen Online-Shops und Streaming-Plattformen wurden in Österreich im Jahre 2005 nach Auskunft des Verbandes auch mehr als 4 Millionen Songs online gekauft. Es wächst der Markt, womit auch die Ausrede, es gäbe keine Alternative zu illegalen Download-Plattformen, nicht mehr der Wahrheit entspricht, und es nehmen auch die Webshops zu, die die Angebote für die Konsumenten auf legale Weise zugänglich machen.

Bedauerlich ist allerdings, dass die SPÖ nicht zum ersten Mal gegen diese Kreativ­branchen auftritt und mit einem aus unserer Sicht falsch verstandenen Konsumenten­schutz auf dem Rücken der Kreativen politisch punkten will. Herr Maier! Das mit der Privatkopie – als einfache Kopie kann ich auch eine kopiergeschützte CD kopieren. Verhindert wird, dass man mit mehrfacher Geschwindigkeit, mit achtfacher oder zwölffacher Geschwindigkeit CDs kopiert und die sodann gewerbsmäßig verkauft.

Paradoxerweise wollen auch die Grünen die Umsetzung dieser EU-Rechtsdurch­setzungsrichtlinie zu Lasten der Künstler und Kreativbranchen für einen Abbau des Urheberrechtsschutzes missbrauchen und damit die Zielsetzung der Richtlinie ins Gegenteil verkehren. Kollege Puswald, du hast gesagt, es geht gegen die Konsumen­ten. – Ich dagegen denke, es ist eine gute Regelung, und dafür danke ich der Frau Bundesministerin und ihrem Team. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abge­ordneten der Freiheitlichen – BZÖ.)

14.08


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Von der Regierungsbank aus zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesminister Mag. Gastinger. – Bitte.

 


14.08.40

Bundesministerin für Justiz Mag. Karin Gastinger: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Es freut mich, dass die Urheber­rechtsgesetznovelle 2006 offensichtlich die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder des Hohen Hauses finden wird. Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich betonen, dass dieser Urheberrechtsgesetznovelle wirklich langwierige und sehr zähe Verhandlungen vorausgegangen sind. Wir haben das auch einmal von der Tagesordnung des Justiz­ausschusses genommen, um über einen Abänderungsantrag der Grünen noch weiter zu verhandeln.

Ich muss aber sagen, dass dieses Ergebnis, so wie es jetzt vorliegt, auch mit der Auskunftspflicht, so meine ich, eine gute Lösung im Interesse aller ist. Es ist ein pragmatischer, vernünftiger Weg, der für niemanden zu große Belastungen verursacht, aber sehr wohl den Schutz der Urheber im Auge behält. Ich denke, dass das eine vernünftige Lösung ist.

 


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