Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 153. Sitzung / Seite 38

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der anderen Seite in all den anderen Fällen – argumentum e contrario – gesagt wird, man brauche da den Sachwalter nicht zu hören. Und das ist eine Entwicklung, die ich nicht haben möchte.

Das müsste man jetzt wirklich ausgewogen überlegen. In diesem speziellen Fall – Sie haben Recht – glaube ich auch, dass, wenn das Gericht hier eine Entscheidung zu treffen hat, der Sachwalter zu hören ist. Ich halte nichts davon, das habe ich bereits im Justizausschuss zum Ausdruck gebracht, dass wir dann einen neuen Sachwalter bestellen. Das bringt gar nichts, denn der kennt den Besachwalteten überhaupt nicht, und das kann nur zu Verzögerungen führen. Also da muss man schauen, ob das dann Sinn macht. Dass der Sachwalter zu hören ist, begrüße ich grundsätzlich, aber ich gebe das zu bedenken.

Sie haben auch angeführt, dass Sie eine leicht lesbare Fassung für die Praxis haben wollen. Auch das kann ich unterstützen und möchte den Hohen Nationalrat darüber informieren, dass wir vom Justizministerium aus im Anschluss, sobald dieses Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht ist – die Vorarbeiten laufen bereits –, ähnlich, wie wir das beim Heimaufenthalts- und Heimvertragsgesetz gemacht haben, Informations­kampagnen durchführen werden, also die nötige Information auch in schriftlicher und leicht lesbarer Form aufbereiten werden. Vor allem werden wir mit den Entscheidungs­trägern Kontakt aufnehmen und auch Schulungen anbieten, um dieses Gesetz möglichst gut in der Praxis umzusetzen.

Dies ist auch der Grund dafür, dass wir eine relativ lange Legisvakanz haben, eine relativ lange Zeit, bis das Gesetz in Kraft tritt, weil wir, bevor dieses Gesetz in Kraft tritt, wirklich die bestmögliche Vorbereitung schaffen wollen.

Von meinen Vorrednern wurde mehrfach die budgetäre Situation angesprochen. Es freut mich, dass der Hohe Nationalrat diese Problematik erkannt hat, muss ich ganz ehrlich sagen, weil das natürlich ein Punkt ist, mit dem die bestmögliche Betreuung von besachwalteten Menschen oder Menschen, die einen Sachwalter haben, steht und fällt. Wir haben auch vorgesehen – das geht auch aus den Erläuterungen hervor, die dem Gesetz angeschlossen sind; das ist mit dem Finanzminister schon vereinbart –, dass wir im Justizressort im Laufe der nächsten vier Jahre ansteigend bis zu 8 Mil­lionen € jährlich für diesen Bereich aus dem Budget bekommen. Ich hoffe, dass wir damit das Auslangen finden werden.

Für das heurige Jahr habe ich vor, eine Budgetüberschreitung zu beantragen, also mit dem Finanzminister zu verhandeln. Wir sehen schon jetzt, dass das Geld sehr knapp ist, und ich hoffe, dass wir auch in dieser Frage beim Finanzminister das nötige Gehör finden.

In diesem Sinne begrüße ich auch, dass wir die Evaluierung vorgesehen haben, weil ich mir davon erhoffe, dass in Zukunft die Budgetverhandlungen für diesen sensiblen Bereich wesentlich erleichtert werden, weil wir dann ganz konkrete Zahlen zur Verfügung haben.

Es freut mich, dass dieses Gesetzesvorhaben so breite Zustimmung findet, und ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Freiheitlichen – BZÖ und der ÖVP.)

14.49


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zum Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Grossmann. – Bitte.

 


14.49.14

Abgeordnete Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Partik-Pablé, Sie haben ge-


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