Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 153. Sitzung / Seite 41

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Rechtswohl der Bevölkerung besonders verpflichtet fühlen, den Anwälten und Notaren eine gewisse Anzahl zuzumuten, aber es muss schon auch eine Beschränkung geben, weil hier ja keine öffentlichen Gelder im Spiel sind.

Jetzt noch kurz zum Antrag des Kollegen Maier zur Ausweitung der Beweislastumkehr bei Gewährleistungsansprüchen, der abgelehnt wurde und auch weiterhin abgelehnt wird. Ich glaube, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass es nicht möglich ist, hier jetzt sozusagen über Umwege eine Quasigarantie einzuführen.

Gewährleistung bedeutet, dass das Produkt zum Zeitpunkt der Übergabe mängelfrei sein muss. Und der Schritt, das für sechs Monate zu vermuten, ist ein schon sehr weit gehender. Man muss hier alle Interessen berücksichtigen. Diese Frist noch einmal um sechs Monate auszudehnen ist völlig unrealistisch und würde quasi eine gesetzliche Garantie für die Mängelfreiheit aller Produkte für ein Jahr bedeuten. Ich glaube nicht, dass das machbar ist, dass das realistisch ist. Ich glaube auch, dass das nicht im Interesse der Konsumenten ist, weil letztlich eine solche gesetzliche Garantie natürlich zu einer Verteuerung der Produkte führen würde, wodurch die Konsumenten insge­samt wieder belastet würden.

Ich glaube, dass der Schritt, das für sechs Monate widerlegbar zu vermuten, hier die Beweislast umzukehren, richtig war, dass aber eine weitere Ausdehnung sicherlich nicht möglich und nicht notwendig ist. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen – BZÖ.)

14.57


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Moser. – Bitte.

 


14.58.00

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Wenn ich mir etwas wünschen könnte, dann würde ich mir wünschen, dass der Konsumentenschutz/Konsumentinnenschutz endlich auch eine politische Sachwalterschaft bekäme.

Wir haben ja zuerst über das Problem Sachwalterschaft diskutiert. Ich finde, wir haben konsumentenpolitisch bereits einen gewissen Notstand, sodass wir dringend eine politische Ansprechperson, eine politische Sachwalterschaft für diese wichtige Materie benötigen. Frau Minister Gastinger, ich glaube, das wäre auch ein wichtiger Arbeits­bereich für Sie. Sie wären geradezu prädestiniert dafür.

Ich möchte gar nicht noch einmal in die Breite gehen, das heißt, die Ausführungen meiner Kollegin entsprechen sozusagen auch meinen Intentionen. Ich möchte das nur noch vertiefen und weitere zwei, drei Aspekte anführen.

Frau Ministerin, zunächst die Verbandsklage, ein altes Anliegen, es liegt auf Eis, es liegt in der Schublade und kommt nicht voran.

Es gibt eine Untergruppe, und ich weiß, es gibt Blockaden von Seiten der Wirtschaft oder von Seiten von Banken, ich weiß es nicht mehr ganz genau. Aber vielleicht wäre es doch noch möglich, innerhalb dieser Gesetzgebungsperiode zumindest dieses offene Kapitel, das wirklich schon jahrelang einer offensiven und zufrieden stellenden Behandlung bedarf, zu schließen, damit der Mangel des Konsumentenschutzes seit 2000 zumindest einen kleinen Ausgleich erfährt.

Ich darf zwei andere Sachen noch kurz ansprechen. Es liegt noch ein Antrag von mir über Gütesiegel vor. Frau Ministerin, vielleicht wissen Sie es gar nicht: Die Aus-


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