Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 153. Sitzung / Seite 42

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

zeichnung „Gütesiegel“ – ein Aspekt, der im Wirtschaftsressort behandelt wird –, diese Regelung stammt aus dem Jahr 1942! Diese Regelung hat noch ein Reichsminister für Ernährungssicherheit getroffen. – Seit damals nicht überarbeitet! Anachronistisch!

Letzter Hinweis: Wir haben ja gehört, neue Geschäftsfelder, elektronische Kom­munikations- und Einkaufsformen, Konsumformen. Das funktioniert nur, wenn die KonsumentInnen wirklich ordentlich ausgebildet sind und auch Bescheid wissen über die Fallen und über die Finten und über die sozusagen unqualifizierten Geschäfts­praktiken, die üblich sind. Manchmal bekommt man schon den Eindruck, dass viele Menschen viel zu naiv an diese neuen Medien herangehen, viel zu naiv Konto­nummern und Visa-Kartennummer preisgeben und dann natürlich durch die Finger schauen und um erkleckliche Beträge betrogen werden. (Präsident Dr. Khol übernimmt den Vorsitz.)

Es ist notwendig – und da war auch einmal von unserer Seite ein Antrag an Frau Ministerin Gehrer gerichtet –, die Verbraucherinformation und -ausbildung vor allem auch in den Schulen zu verstärken. Wenn Sie noch in diese Richtung wirken könnten, wäre es mir sehr angenehm. Aber ich glaube, das ist ein Wunsch, der angesichts der abgelaufenen Zeit nicht mehr in Erfüllung gehen wird. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

15.01


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Fauland. Seine Wunschredezeit ist 3 Minuten. – Bitte.

 


15.01.31

Abgeordneter Markus Fauland (Freiheitliche - BZÖ): Herr Präsident! Frau Bundes­ministerin! Ich möchte mich auch ganz kurz mit dem Sachwalterrecht befassen, obgleich ich anmerken möchte, in jungen Jahren macht man sich über solche Sachen eigentlich sehr wenige Gedanken – dies schlägt sich bedauerlicherweise auch in der heutigen Debatte und an der Aufmerksamkeit nieder –, dass dieses doch brisante Thema, das ein einschneidendes Erlebnis für die betroffenen Personen bedeutet, einen doch äußerst hohen Stellenwert in unserer Gesellschaft hat. Man setzt sich meist erst dann damit auseinander, wenn man davon betroffen ist.

Wenn man sich die demographische Entwicklung unserer Gesellschaft ein bisschen anschaut, dann muss man feststellen, dass die Zahl der möglichen Fälle in der Altersgruppe der 75- bis 85-Jährigen, wo man eben die meisten Fälle findet, derzeit bei zirka 400 000 liegt, wobei ein Blick in die Zukunft zeigt, dass 2035 mit einer Ver­doppelung dieser Zahl zu rechnen ist. Dies ist im Endeffekt sehr brisant, weil dies einen tiefen Einschnitt in die Individualrechte der einzelnen Personen darstellt.

Wenn man das alte Recht vor 1984 anschaut, dann sieht man, was man ja nicht vergessen darf, dass es sich eigentlich um eine Entmündigung, also um einen massiven Eingriff handelt. Dieses Sachwalterrecht hat auch einen leicht schalen Beigeschmack, da es in der früheren oder auch jüngeren Vergangenheit von manchen Institutionen manchmal auch missbräuchlich verwendet worden ist. Wenn man sich die Zahl der Sachwalterschaften in den letzten Jahren anschaut, dann sieht man: 1984 lag sie bei 21 000, 1999 bei 35 000, 2004 aber bei 50 000. Dies war aber aus der Bevölkerungsentwicklung nicht ableitbar, sondern der Grund war eher, dass man die rechtliche Absicherung missbraucht hat, weil da gewisse Interessen von Banken, Spitälern, Ärzten oder Pflegeheimen doch im Vordergrund gestanden sind.

Ein ganz wesentlicher Teil dieses neuen Rechts ist für mich aber die Vorsorge­vollmacht. Diese bietet jetzt erstmals die Möglichkeit, sich in Zeiten, in denen man von


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite