Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 153. Sitzung / Seite 95

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Bei der Wohnrechtsnovelle 2006 geht es um Änderungen des MRG, WEG und des WGG. Diese Wohnrechtsnovelle bringt mehr Rechtssicherheit, Klarstellungen, Verbes­serungen für Mieter, Vermieter und Wohnungseigentümer.

Wenn die Sozialdemokraten schon wieder den Mietern Angst machen wollen, alles werde teurer, und, und, und, dann richte ich einen Appell an Sie und an Bürgermeister Häupl: Er hat es in der Hand, er kann die Kanalgebühren senken, er kann die Wasser­gebühren senken, er kann überhaupt im Betriebskostenbereich einiges Positives bewir­ken. Die Betriebskosten sind nämlich gestiegen. Da ist es sicherlich angezeigt, dass man sich überlegt, wie man diese Kosten in Zukunft besser in den Griff bekommt. Und da brauchen Sie nicht die Mieterinnen und Mieter zu verunsichern und zu sagen, alles werde im Bereich des Mietrechts teurer.

Betreffend Gebäudeaufstockung: Der Dachbodenausbau stellt zum Beispiel als positiver Beitrag einen Teilausnahmetatbestand dar. Das heißt: keine Mietzins­beschränkungen, aber Kündigungsschutz. Dass die SPÖ mit dieser Bestimmung Probleme hat, kann ich gerade noch nachvollziehen. Das Penthouse-Drama schlägt sich auch bei ihrer Mietrechtspolitik nieder, denn was hier gezeigt wurde, hat mit sozialer Verantwortung wirklich nichts zu tun. (Beifall bei der ÖVP und den Frei­heitlichen – BZÖ.)

Es gibt besseren Mieterschutz durch die Normierung des Tatbestandes „erhebliche Gefahren für die Gesundheit“, einen neuen Investitionsersatzanspruch für die Mieter für Heizthermen beziehungsweise Boiler. Es besteht Schutz dahin gehend, dass betreubare Wohnungen beziehungsweise Seniorenwohnungen auch für diese Ziel­gruppe in Zukunft gesichert bleiben. Es gibt Erleichterungen für die Mieter bei der Kündigung, die gerichtliche Kündigung durch Mieter entfällt. – Also viele, viele positive Beispiele, aber Sie verteufeln diese neue Wohnrechtsnovelle.

Betreffend Verbandstag. Es sind ja viele Sozialdemokraten in der Gemeinnützigen Wohnungswirtschaft Österreichs dabei. (Abg. Großruck: Die Mehrheit!) Der Verbands­tag hat die Beschlussfassung im Justizausschuss mit Genugtuung zur Kenntnis genommen, weil die Wohnrechtsnovelle wesentliche Verbesserungen und Klarstellun­gen für die Wohnungswirtschaft und die Kunden brachte. Nehmen Sie das bitte von Ihren Genossen zur Kenntnis, wenn Sie es schon nicht der bürgerlichen Regierungs­partei glauben!

In diesem Sinne, so glaube ich, können wir durchaus zufrieden sein mit dieser Wohnrechtsnovelle. Ich glaube, sie bringt Verbesserungen für die Kunden, für die Bürgerinnen und Bürger, aber auch für die Vermieter und Eigentümer. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen – BZÖ.)

17.52


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ell­mauer. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


17.53.03

Abgeordneter Matthias Ellmauer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bun­des­ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Über 40 Prozent des Energie­verbrauches der Europäischen Union entstehen im Wohn- und Tertiärsektor. Es ist daher, sowohl was die Energiekosten, aber vor allem auch was den Energieverbrauch anbelangt, auch im Sinne des Umwelt- und Klimaschutzes unbestritten notwendig, die Energieeffizienz von Gebäuden zu erfassen.

Mit der Gesetzesvorlage zur verpflichtenden Vorlage eines Energieausweises bei Verkauf oder Vermietung von Gebäuden setzen wir nicht nur EU-Recht um, sondern wir machen auch einen Schritt in Richtung nationale Einhaltung der Kyoto-Ziele, denn


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