Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 153. Sitzung / Seite 96

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

diese Maßnahme wird dazu führen, dass ältere Gebäude in Zukunft rascher und umfang­reicher energetisch saniert werden und beim Bau von neuen Gebäuden von vornherein auf eine gute Gesamtenergieeffizienz geachtet wird.

Schon jetzt ist der Energieausweis in einigen Bundesländern Basis für die Wohnbau­förderung und findet Eingang in das Baurecht. Der so genannte ressourcenschonende Umgang mit Energie ist in unser aller Interesse. Ein marktwirtschaftlicher Wettbewerb zwischen energetisch besser ausgestatteten Gebäuden und jenen, die erst die Energieeffizienz durch Sanierung steigern müssen, hilft der Umwelt und verbessert die Lebensqualität für unsere Kinder.

Die Ausweispflicht für die Energieeffizienz eines Gebäudes tritt spätestens mit 1. Jänner 2008 in Kraft, für Altobjekte ist noch eine Frist bis 2009 gegeben. Derzeit sind die technischen Voraussetzungen für den Energieausweis noch nach Bundes­ländern unterschiedlich geregelt. Es gibt aber Verhandlungen, die bereits weit gediehen sind, dass im Rahmen einer Artikel 15 a-Vereinbarung hier bald eine einheitliche Lösung gefunden wird. Unnötiger Energieverbrauch hat kein Mascherl. Ein einheitlicher Energieausweis ist für die übersichtliche Erfassung des Gesamt­energieverbrauchs aller Gebäude notwendig.

Nichtsdestotrotz ist aber die heutige Beschlussfassung ein weiterer wichtiger Schritt zur Verbesserung der Energieeffizienz durch Reduktion der Umweltbelastung. Und ganz nebenbei werden noch notwendige thermische Sanierungs- und Neubaumaß­nahmen, positive Impulse für die Beschäftigung und den Wirtschafts- und Forschungs­standort Österreich gesetzt.

Wir erweisen daher mit diesem Gesetzesbeschluss nicht nur dem Klimaschutz einen zukunftsweisenden Dienst, sondern auch dem Arbeitsmarkt sowie der Forschung und dem Wirtschaftsstandort Österreich!

Ich stimme daher diesem Gesetz gerne zu. (Beifall bei der ÖVP und den Frei­heitlichen – BZÖ.)

17.55


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Neu­deck. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


17.55.44

Abgeordneter Detlev Neudeck (Freiheitliche - BZÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Nur zur Richtigstellung: Sowohl Kollege Maier als auch Kollege Hoscher haben gemeint, dass unsere Forderung nach Prüfung der gemeinnützigen Wohnbaugenossenschaften ein Angriff auf die Wohnbau­genossenschaften sei. Dann wissen Sie mehr als ich oder als meine Kollegen, was dort versteckt sein muss. (Abg. Mag. Hoscher: Mehr als Sie wissen wir immer!) Denn Sie dürfen nicht davon ausgehen, dass der Wunsch nach Prüfung durch den Rechnungshof heißt, dass man diesen Genossenschaften feindlich gegenübersteht.

Es ist immerhin so, dass die Wohnbaugenossenschaften derzeit 28,5 Milliarden € Bilanz­summe haben, dass sie 1,6 Milliarden € Bauvolumen in Österreich pro Jahr bewegen und zirka 45 000 Arbeitsplätze dadurch gesichert sind. 60 Prozent der nach 1945 errichteten Wohnungen sind durch diese gemeinnützigen Wohnbau­genossen­schaften errichtet worden. Sie haben aber einen wesentlichen Vorteil: Zusätzlich zu den Milliarden an Förderungen sind sie natürlich von allen Ertragssteuern befreit, können daher ihren Gewinn laufend im Unternehmen belassen und vermehren. Und sie sind auch berechtigt, die Objekte, die schon durch die Mieter abbezahlt wurden, zu einem Betrag von 2,88 € pro m2 zu vermieten, wodurch die Wohnungsnutzer dort ihre Objekte öfter kaufen.

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite