Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 160. Sitzung / Seite 51

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11.06.42

Abgeordneter Wolfgang Großruck (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätz­te Frau Ministerin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren! Es gibt ein Motto, das heißt: Doppelt hält besser! – Nach diesem Motto muss die Wohnrechtsnovelle ganz etwas Besonderes sein und ganz besonders gut halten, weil wir sie heute – nach dem oppositionsbedingten Einspruch im Bundesrat – das zweite Mal beschließen. Das gibt uns natürlich die Möglichkeit, die Vorteile und Vorzüge die­ser Novelle noch einmal darzustellen.

Sie kennen die Vorzüge, und ich stelle fest: Keine einzige Maßnahme in dieser neuen Wohnrechtsnovelle sorgt für Mieterhöhungen oder Wohnkostenerhöhungen. Das stelle ich fest, das ist Tatsache. Wenn Sie das Gesetz durchgelesen haben, dann werden Sie mir Recht geben. Also ist die erste Argumentation von der Frau Kollegin Bures schon einmal falsch, sie stimmt nicht.

Zweitens sind einige wesentliche Verbesserungen sowohl für Mieter als auch für Ver­mieter verwirklicht worden: Öffnung für Betreubares Wohnen für Gemeinden, aber auch für private Anbieter, Verpflichtung zu Sanierungsmaßnahmen bei eventuellen Ge­sundheitsgefährdungen, die gravierend sind, Vergütung von Investitionen an Mieter zum Zeitwert, drei Jahre Sanierungsfrist bei Mietverträgen, keine gerichtliche Kündi­gungsverpflichtung mehr für Mieter, wenn sie ihr Mietverhältnis aufkündigen wollen – und so weiter und so fort.

Meine Damen und Herren, dass wir mit diesem Gesetz richtig liegen und Sie rein par­teipolitisch handeln, beweist auch eine Stellungnahme der Gemeinnützigen, und zwar aller Gemeinnützigen in Österreich, von denen 60 Prozent der linken Reichshälfte, der SPÖ, zugerechnet werden. Sie haben eine Resolution verabschiedet, in der unter Punkt 1 Folgendes steht:

„Der Verbandstag“ – das ist die Versammlung dieser Gemeinnützigen – „nimmt mit Ge­nugtuung“ – meine Damen und Herren, Frau Bures: mit Genugtuung!; das sagen Ihre Leute – „zur Kenntnis, dass der Justizausschuss am 19. Mai 2006 die Wohnrechtsno­velle 2006 beschlossen hat und damit für die gemeinnützige Wohnungswirtschaft und ihre Kunden wesentliche Verbesserungen und Klarstellungen gebracht hat.“

Eine Stellungnahme, der, glaube ich, nichts hinzuzufügen ist!

Auch Ihre Debattenbeiträge über die Erhöhung von Kosten sind falsch. Auch die sozia­listische Arbeiterkammer in Wien bringt permanent falsche Meldungen bezüglich Kos­ten. Wir wissen, dass die Kostenerhöhung bei den Mieten durch eine Änderung des Mikrozensus bei der Statistik Austria zustande gekommen ist. Dazu hat es voriges Jahr eine Studie vom Wirtschaftsministerium gegeben, wo das hundertmal widerlegt wurde. Sie erzählen diesen Unsinn nach wie vor immer wieder. Das stimmt nicht!

Hören Sie doch auf die objektiven Berichterstattungen! Im Buch „Der soziale Wohnbau in Europa – Österreich als Vorbild“, das von Professor Klaus Lugger und vielen ande­ren Fachleuten geschrieben wurde, steht:

„Die Wohnungsmarktpreise haben sich in Österreich im abgelaufenen Jahrzehnt sehr moderat entwickelt. (...) Lagen die Wohnkosten in Österreich 1995 noch 6 Prozent über dem Durchschnitt der EU-15, erreichten sie bis 2002 einen Wert 6 Prozent unter dem europäischen Durchschnitt.“

Dann wird weiters festgestellt: „Demnach liegen die Konsumausgaben für Wohnen ein­schließlich Energie und Instandhaltung in Österreich mit nur 19,1 Prozent deutlich unter dem europäischen Durchschnitt von 23 Prozent.“

Wir sind also kontinuierlich weit besser als der europäische Durchschnitt, und das ist zurückzuführen auf die gute Wohnbauförderung und auf die guten Wohnbaumaßnah-


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