Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 161. Sitzung / Seite 67

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Verfassungsgerichtshof auszuschalten, um Minderheitenschutz einzuschränken. Das wird mit jenen, die es mit Minderheitenschutz ernst nehmen, nie in diesem Land möglich sein, denn wir Minderheitenangehörige sind auf Sie angewiesen – nicht Sie auf uns! (Beifall bei den Grünen.)

10.33

Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist die Frau Bundesministerin für Justiz Mag. Gastinger. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


10.33.37

Bundesministerin für Justiz Mag. Karin Gastinger: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Lassen Sie mich an dieser Stelle als Justizministerin, vor allem aber auch als Kärntnerin meinem Bedauern darüber den Ausdruck geben, dass es hier wirklich – so wie es aussieht – zu keiner Lösung für die Ortstafelfrage in Kärnten kommen wird. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Danke, SPÖ!)

Ich möchte auch sagen, dass es unter der Leitung des Bundeskanzlers Schüssel, unter Einbindung des Landeshauptmannes von Kärnten und aller politischen Parteien in Kärnten, der Minderheitenvertreter, der Heimatdienste in Kärnten und unter Einbindung von Experten in den letzten fünf Jahren zahlreiche und zähe Verhandlungen gegeben hat, die leider Gottes heute hier mit einem Scheitern enden.

Wir von der Bundesregierung haben uns bemüht, eine Topographie-Verordnung, die schon den Hauptausschuss des Nationalrates passiert hat, hier vorzulegen. Es wurde von meinen Vorrednern schon mehrfach angesprochen, dass diese auch vom Herrn Bundespräsidenten als beste Lösung in den letzten 50 Jahren anerkannt wurde. Ich denke, das ist sie auch. Wir dürfen eines nicht vergessen: Diese Lösung hätte ein Mehr an Orttafeln in Kärnten gebracht. Zu dem Zeitpunkt, als wir diesen Sonderministerrat abhielten, hat es so ausgeschaut, als ob wir tatsächlich zu dieser historischen Lösung kommen werden.

Es wurde mehrfach, vor allem auch von der grünen Fraktion im Nationalrat vorgebracht, dass die Verfassungslösung, so wie wir sie angestrebt haben, die leider Gottes an der Zustimmung der SPÖ zu scheitern droht, eine Änderung des Staats­vertrages sei. – Ich kann mich da wirklich nur auf einen Experten berufen, und das ist für mich der ehemalige Präsident des Verfassungsgerichtshofes, Herr Professor Adamovich, den ich persönlich sehr schätze. Er hat – wie der Herr Bundeskanzler schon gesagt hat – in einem jüngst veröffentlichten Artikel ausdrücklich angeführt, dass das auch für ihn die beste Lösung sei. Diesem Weg sind auch wir gefolgt. Leider Gottes scheint es aber nicht möglich zu sein, dass wir hier zu einer Lösung kommen.

Für mich ist das natürlich schlimm. Was ist das Ergebnis des Scheiterns? – Das Ergebnis des Scheiterns ist, dass es keine weiteren Ortstafeln in Kärnten mehr geben wird, außer jenen, die jetzt schon auf Grund der alten Topographie-Verordnung fest­ste­hen. (Abg. Mag. Stoisits: Warum nicht?) – Weil wir eine Rechtsgrundlage brauchen!

Frau Abgeordnete Stoisits, wir brauchen eine Rechtsgrundlage. (Abg. Eder: Für ein Gesetz ...! – Abg. Öllinger: Der Haider hätte eh ...!) Diese Bundesregierung hat eine Rechtsgrundlage für eine Neuregelung oder Neugestaltung der Ortstafelfrage vorgelegt. Diese Rechtsgrundlage sorgt für Rechtssicherheit. Mein Interesse als Justizministerin und als Mitglied dieser Bundesregierung ist es, für die Kärntner Bevölkerung, und zwar sowohl für die Minderheit als auch für die Mehrheit, Rechtssicherheit zu schaffen und eine dauerhafte Lösung zu erarbeiten. – Und das haben wir gemacht. (Beifall bei den Freiheitlichen – BZÖ und der ÖVP.)

Ich komme selbst aus Kärnten und bin auch im zweisprachigen Gebiet groß geworden. Leider – muss ich sagen – habe ich die slowenische Sprache nicht erlernt; ich hätte sie


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