Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll163. Sitzung / Seite 49

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und wer die Kontrollierten sind, einigen können, dass Untersuchungsausschüsse grundsätzlich als Minderheitsrecht eingeführt werden – im Sinne auch der Kontrollier­ten.

Historisch ist die derzeitige Regelung als Mehrheitsrecht, glaube ich, nur dadurch zu begründen, dass seinerzeit noch der Monarch, der Kaiser Kontrolle durch die Mehrheit des Hauses gebraucht hat. Die Alltagsrealität zeigt, dass Abgeordnete einer Regie­rungsfraktion ihre Rolle ausschließlich darin sehen, die Regierungsmannschaft/-frau­schaft zu unterstützen – und nicht Kontrolle auszuüben. Deswegen ist der einzige lo­gische Schiritt, dieses Kontrollrecht, die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses, als Minderheitsrecht einzurichten. (Beifall bei den Grünen.)

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Minder­heitsrecht zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine Regierungsvorlage zur Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes vorzulegen, womit der Minderheit im Nationalrat das Recht eingeräumt wird, Untersuchungsausschüsse einzusetzen.

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Kontrolle – vielleicht kommen wir auch hier ein Stück weiter. Die Zuständigkeit des Rechnungshofes ist, glaube ich, unbestritten eine gute, eine positive, die dem Steuer­zahler/der Steuerzahlerin unter dem Strich sehr viel Geld einbringt, in deren Rahmen politische Kontrolle ausgeübt wird, wirtschaftliche Kontrolle ausgeübt wird und die auch als wichtiges Instrument des Parlaments nicht wegzudenken ist. Ich glaube, wenn man die Bevölkerung fragen würde: Ausweitung der Kontrollbefugnisse des Rechnungsho­fes?, dann würde das sehr, sehr breite Zustimmung finden. Und auch alle, die sich mit dieser Materie befassen, wissen, dass es sachlich auch notwendig ist – vor allem, was die Direktförderung der Europäischen Union betrifft; da kommen neue Förderströme hinzu.

Und auch da der Versuch, schon für die Zeit nach der Wahl einen Konsens zu finden über dieses wichtige Projekt, die Ausweitung der Kontrollbefugnisse des Rechnungs­hofes, vor allem auf die 25-Prozent-Beteiligungen. Das ist auch im Sinne der Kontrol­lierten und unbestritten ein Bonus für den Steuerzahler/die Steuerzahlerin.

Ein weiterer Punkt, der in den letzten Tagen in der öffentlichen Diskussion sehr heiß hin und her gegangen ist, ist die Frage öffentliche Parteifinanzierung und die Transpa­renz dieser Parteienfinanzierung und vor allem auch der Ausgaben- und Einnahmen­seite. Es hat mittlerweile Parteien gegeben – ich glaube, die SPÖ –, die so weit waren, unsere diesbezüglichen Vorschläge auch zu unterstützen. Ich sehe keinen Grund, warum das die ÖVP nicht auch tun sollte. Es gibt auch bei der ÖVP einige Dinge, die höchst aufklärungsbedürftig sind – selbstverständlich! –, vor allem, was Dinge im Zu­sammenhang mit den Interessenvertretungen betrifft. Da gibt es auch Beispiele: Sach­zuwendungen, MitarbeiterInnenzuwendungen in der Industriellenvereinigung. – In Deutschland ist das, was bei uns gang und gäbe und völlig legal ist, nicht erlaubt und wird auch bestraft! Ich denke also, man sollte hier eine offene und transparente Mög­lichkeit für den Steuerzahler/die Steuerzahlerin eröffnen, und es gibt sowohl für die SPÖ als auch für die ÖVP keinen Grund, diesem Projekt „gläserne Parteikassen“ – mit


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