Bundestag vertreten war. Bei jedem Jahr weniger erhält er auch einen Monat weniger Bezugsfortzahlung.
Meine Damen und Herren! Ein deutscher
Bundestagsabgeordneter erhält 4 000 € zusätzlich steuerfrei als
Amtspauschale monatlich zu dem, was ein österreichischer Parlamentarier
erhält. Ein deutscher Bundestagsabgeordneter hat zusätzlich pro Monat
8 979 € zur Wahlkreisbetreuung für Mitarbeiterfinanzierung,
zusätzlich noch den Arbeitgeberbeitrag, das Weihnachtsgeld und andere Dinge.
Ein deutscher Bundestagsabgeordneter kann seine Wahlkreisarbeit anders
gestalten als ein österreichischer Nationalratsabgeordneter. Darüber werden
wir auch einmal zu reden haben. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und bei Abgeordneten
der Grünen.)
16.47
Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Öllinger. Restliche Redezeit der grünen Fraktion: 3 Minuten. – Bitte.
16.47
Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Kollege Auer, ich möchte Sie direkt ansprechen: Ja, vieles von dem, was Sie über Aktiveinkommen beziehungsweise Arbeitsbedingungen von Politikern gesagt haben, würde ich unterstreichen. Wir sollten uns nicht – das ist auch meine Erfahrung – für die Gehälter, die wir bekommen, genieren. Aber wir haben nicht ausführlich – ich würde gerne darüber diskutieren – über die Arbeitsbedingungen von Politikern, auch über die Arbeitsbedingungen von Abgeordneten diskutiert. Das ist jedoch nicht der Punkt.
Ich bin es leid – so wie viele andere,
die nichts mit dem alten System zu tun haben, die auch nicht optieren konnten,
so wie Sie –, mich für ein System genieren zu müssen, in dem es reicht,
wenn man drei Jahre lang Minister und zehn Jahre lang Abgeordneter war, dass
man zwei Pensionen bis zum Maximum erhält, nämlich nicht nur für drei Jahre
als Minister eine Pension, sondern zusätzlich für zehn Jahre als Abgeordneter
eine zweite Abgeordnetenpension. Ich bin es leid, dass ich mich dafür
rechtfertigen soll, dass ich das legitimieren soll. (Abg. Scheibner:
Das wird abgeschafft durch den Antrag!)
Ich erwarte von Mitgliedern einer Bundesregierung, die sich für die Harmonisierung der Pensionssysteme ausgesprochen haben, die in Kirchen, so wie der Herr Bundeskanzler, über den Verteilungskampf zwischen Jung und Alt sprechen – und das hat er gemacht –, etwas anderes. Sie sagen, die alten Menschen sitzen auf den Privilegien und wollen nichts hergeben. Aber wenn es um Politikerpensionen geht, schaut es plötzlich anders aus. Dann sagen Sie: Nein, das können wir nicht machen. Wir können das nicht ändern.
Ich bin es leid, darüber diskutieren zu müssen. Ich will nicht über Kollegen Auer, der gar nichts dafür kann, dass er bei den Pensionsansprüchen im alten System ist, diskutieren, sondern über jene KollegInnen – ich habe das auch schon öfters deutlich gemacht –, die sich herstellen und sagen: Es muss Schluss sein mit den Privilegien im ASVG-Bereich, bei den Eisenbahnern, bei den Bauern, bei den Beamten. Die erhalten zu viel. – Aber dann, wenn es darum geht, in ihrem eigenen Pensionssystem zu reduzieren, sagen diese KollegInnen: Das geht leider nicht, da gibt es verfassungsrechtliche Probleme.
Niemand hindert Sie daran, meine Damen und Herren von ÖVP und FPÖ, im System des Bezügegesetzes bei den wenigen Altpolitikern Steigerungsbeträge von 1,78 pro Jahr – das wäre die Analogie zum ASVG – vorzusehen. Darauf haben Sie vergessen! Auf diese Idee kommen Sie gar nicht!