Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 18. Sitzung / Seite 179

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Es waren dies nicht nur Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen. Ich habe auch viele Briefe mit, in denen in den letzten Tagen, in den letzten Wochen Vorstände, Vor­stands­vorsitzende von großen Privatkonzernen in Oberösterreich den Herrn Bundes­kanzler schriftlich ersucht haben: Lieber Herr Bundeskanzler! Führen Sie den Dialog mit den Gewerkschaften. (Abg. Großruck: Wo sind die Briefe?) Versuchen Sie, soziale Lösun­gen mit den Arbeitnehmern anzupeilen. (Abg. Großruck: Zeigen Sie uns die Briefe!) Sie haben in diesem Regierungsentwurf Maßnahmen, die unsozial sind. Wir werden nämlich, das sagen manche Vorstandsvorsitzende, auf Grund der schwierigen Bedin­gungen in den Betrieben ältere Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen nicht be­schäfti­gen können.

Wir wissen heute schon von der großen Stahlindustrie, aber auch von der Textilindust­rie, dass dem so ist. Ich frage bei vielen Versammlungen und Betriebsbesuchen, wo die Kollegen und Kolleginnen mit 59, mit 60 oder 61 Jahren sind. Sie sind nicht mehr im Betrieb. Es wird alles darangesetzt, dass diese Kolleginnen und Kollegen in die ver­schiedenen Formen von Arbeitslosigkeit geschickt werden oder andere Möglichkeiten angeboten bekommen, weil sie nicht mehr beschäftigt werden können, weil die Ar­beitsbedingungen letztendlich schwierig sind. (Abg. Rossmann: Warum?)

Ich möchte die Ausführungen meines Vorredners, des Abgeordneten Dietmar Keck, unterstreichen, der gemeint hat: Leider – bitte nehmen Sie das zur Kenntnis – wird ein Fünftel der Arbeitnehmer nicht älter als 65 Jahre. – Sie arbeiten daher in Zukunft bis zu ihrem Tode.

Ich möchte auch den Herrn Bundeskanzler fragen, welche Zahl richtig ist. Es wurde gesagt, ab dem Jahr 2017 arbeiten alle bis zum 65. Lebensjahr. Im heutigen Entwurf, den wir erhalten haben, ist nicht das Jahr 2017, sondern das Jahr 2014 enthalten. Auf Grund dieser Unsicherheit habe ich die offizielle Regierungshotline angerufen, Tele­fonnummer 0800-222-666, und dort nachgefragt. Die Dame, die am Apparat war, habe ich mit folgender Frage konfrontiert: Ab welchem Zeitpunkt muss man in Österreich bis 65 Jahre arbeiten?

Darauf hat sie geantwortet: Das ist eine gute Frage. Ich habe gesagt: Vor wenigen Mi­nuten hat der Herr Bundeskanzler gemeint, 2017. Sie hat erwidert: In den Unterlagen, die ich bekommen habe, steht 2014.

Also konkret: Kommt diese Regelung ab 2014 oder 2017? – Das wäre vor allem für die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen eine sehr wichtige und interessante Frage. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

19.00

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr gelangt Frau Abgeordnete Franz zu Wort. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.00

Abgeordnete Anna Franz (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Regierungsmitglieder! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Gestern war ein denkwürdiger Tag: Einerseits wurde gestreikt, andererseits wurde im Hohen Haus gearbeitet und die Regierungsparteien verhandelten hier schlussendlich ein Übereinkommen: die Pensi­onssicherungsreform. Es hat wochenlange und nächtelange Verhandlungen über diese notwendige Reform gegeben. Ich bin sehr froh darüber, dass es nun gelungen ist, zu einem Ergebnis zu kommen, bei welchem soziale Härten vermieden wurden.

Ich danke den Verantwortlichen und insbesondere den Regierungsparteien, Herrn Bun­deskanzler Schüssel, aber auch Herrn Vizekanzler Haupt für die Bereitschaft, auf Kritikpunkte zur Pensionsreform einzugehen und diese Reform sozialverträglich zu gestalten. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite