Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 18. Sitzung / Seite 201

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auch dann, wenn sie wegen ihrer sexuellen Orientierung verfolgt wurden, und auch gerade deshalb.

Der von den Grünen zum wiederholten Male vorliegende Antrag – es gibt diesbezüg­lich schon mehrere Anträge aus den vergangenen Jahren – ist heute insofern ohne Bedeutung, als alle Fälle wegen sexueller Orientierung nach dem Opferfürsorgegesetz bereits erledigt sind. (Abg. Öllinger: Woher wissen Sie das?) Es wurden bereits seit Jahren diesbezüglich keine Anträge mehr gestellt. Die letzten Fälle wurden Mitte der neunziger Jahre mit der Möglichkeit des Härteausgleiches im Opferfürsorgegesetz ent­schädigt.

Geschätzte Damen und Herren! Hohes Haus! Würden wir daher diesem Antrag zu­stimmen, so würde dies bedeuten, dass wir totes Recht schaffen. (Abg. Mag. Lunacek: Es geht um die Anerkennung! Haben Sie das nicht verstanden?) Wir würden mit dieser Gesetzesänderung niemandem helfen, und es kann nicht Aufgabe des Gesetzgebers sein, totes Recht zu schaffen. (Abg. Öllinger: Wo Sie sonst überall totes Recht schaf­fen!) Wir wollen ja auch eine Eindämmung der Gesetzesflut. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Für die ÖVP ist das Opferfürsorgegesetz ein Gesetz, das alle Verfolgten des National­sozialismus einschließt, wenn sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Aus die­sem Grunde, aber nicht allein aus diesem Grunde, ist Ihr Antrag daher abzulehnen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

20.29

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Zum Wort gelangt Frau Abgeordnete Schönpass. – Bitte.

 


20.29

Abgeordnete Rosemarie Schönpass (SPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Meine Da­men und Herren des Hohen Hauses! Ich habe leider nur mehr eine Minute Redezeit zur Verfügung. Meine Fraktion, die SPÖ, steht auf dem Standpunkt: Wer wegen seiner sexuellen Orientierung in den Konzentrationslagern gelitten und die Folterungen der Gestapo-Schergen ertragen hat, soll als Verfolgter des Nazi-Regimes anerkannt wer­den.

Es ist ein bedauerlicher Rückschritt, wenn ÖVP-Kollege Winkler nach bereits signali­sierter Gesprächsbereitschaft der ÖVP wieder beinharte Ablehnung signalisiert. Ich bitte alle Fraktionen in diesem Sinne um Offenheit im Ausschuss. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

20.30

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Mainoni. – Bitte.

 


20.30

Abgeordneter Mag. Eduard Mainoni (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieser vorliegende Antrag bedarf sicherlich einer seriösen Behandlung. Das Opferfürsorgegesetz soll nämlich wirklich alle Betrof­fenen entschädigen – und deshalb nehmen wir Freiheitlichen diese Sache auch sehr ernst und werden uns sehr eingehend mit diesem Thema befassen.

Herr Kollege Öllinger, ich habe nur ein großes Problem mit den Quellen, die in diesem Antrag angeführt werden. Die Recherchen des  Dokumentationsarchives des österrei­chischen Widerstandes kenne ich von anderer Seite her, und daher: Gerade diese In­stitution erscheint mir äußerst unseriös, äußerst einseitig und äußerst tendenziös. (Wi­derspruch bei der SPÖ und den Grünen.)

 


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