Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 20. Sitzung / Seite 300

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Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort gelangt nunmehr Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Mag. Regler, und zwar für 6 Minuten. – Bitte.

 


14.06

Abgeordneter Dipl.-Ing. Mag. Roderich Regler (ÖVP): Herr Präsident! Meine sehr geehrte Frau Bundesministerinnen! Hohes Haus! Sie werden es wahrscheinlich nicht glauben, aber ich möchte Ihnen eine Neuigkeit verraten: In den 91 Gesetzen des Bud­getbegleitgesetzes gibt es auch andere Dinge als die Sachen Pensionssicherung, Selbstbehalte und Luftraumüberwachung. Wenn meine Vorrednerin sogar einen Wet­tersturz herbeiredet, indem sie sagt, man spüre auf einmal die Kälte, nur um zu bewei­sen, dass alles so schlecht wird, so glaubt man ihr das sicherlich nicht.

Im gesamten Budgetbegleitgesetz gibt es elf Gesetze, die Verkehrsmaterien behan­deln, und vier Gesetze, die Medienfragen behandeln, und ich möchte versuchen, dar­auf kurz einzugehen.

Da gibt es einmal das Luftfahrtentschädigungsgesetz, das die Möglichkeit gibt, für die österreichischen Carrier eine Abgeltung des Einnahmenausfalles zu machen, der ihnen durch die Sperre des amerikanischen Luftraums in der Zeit von 11. bis 14. Sep­tem­ber 2001 entstanden ist. Das sind zwar maximal 4 Millionen €, aber immer­hin hilft es den österreichischen Luftfahrtbetreibern.

Es gibt auch für die Eisenbahnen wichtige neue gesetzliche Bestimmungen. Das erste ist einmal eine Änderung im Eisenbahnbuchgesetz: Es können jetzt nämlich auch, wenn ein Eisenbahnunternehmen Grundstücke verkauft, im Eisenbahnbuch Dienstbar­keiten eingetragen werden, sodass die Eisenbahn auch bei diesen Grundstücken noch die erforderlichen Voraussetzungen für ihren Betrieb findet. Das ist nach einer langen, langen Diskussion und vielen Entscheidungen der Gerichte jetzt die Lösung dieser Frage.

Auf Grund der Änderung des Bundesbahngesetzes – etwas, was sehr, sehr wichtig ist – kann der Bund nunmehr die Haftung für Infrastrukturinvestitionen übernehmen. Das ist etwas, was bisher nur über die Sondergesellschaften gegangen ist, nämlich über die Schieneninfrastrukturfinanzierungs-Gesellschaft und auf der Straße für die ASFINAG. Ich glaube, wenn wir in Hinkunft noch mehr Infrastruktur durch die ÖBB ausbauen wollen, ist es wichtig, dass hier Haftungsübernahmen durch den Bund ge­schehen können, weil dann wesentlich bessere Finanzierungsmöglichkeiten und Fi­nanzierungskonditionen gegeben sind.

Nun zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes. Im Kraftfahrzeugsteuergesetz, das sehr oft von Grünen und auch von sozialdemokratischen Abgeordneten angespro­chen worden ist – nicht in der Debatte hier, sondern in den Ausschüssen und in sonsti­gen Diskussionen –, entfällt nunmehr jener 30 bis 40-prozentige Zuschlag für die LKW-Kraftfahrzeugsteuer, der vor knapp drei Jahren eingeführt wurde, als das Road-Pricing verschoben worden ist.

Es ist daher ganz falsch, jetzt von Steuergeschenken für Frächter et cetera zu spre­chen, sondern es wird nunmehr diese Zwischenfinanzierung wieder weggenommen; das Road-Pricing kommt jedoch.

In diesem Zusammenhang muss man schon darauf hinweisen, dass auch die Kraft­fahrzeugsteuer für LKW, die jetzt bleibt, die höchste in Europa ist. Sie ist etwa viermal so hoch wie die EU-Mindestkraftfahrzeugsteuer, und wenn wir nicht wollen, dass unse­re Transportunternehmer in andere EU-Staaten „ausflaggen“, wird es notwendig sein, hier eine Reform vorzunehmen.

Ich könnte mir zum Beispiel eine Ökologisierung in der Form vorstellen, dass umwelt­freundliche Kraftfahrzeuge weniger bezahlen. Es stellt sich auch die Frage, ob die


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